Versetzung während Probezeit

  • Hallo in die Runde,


    aus familientechnischen Gründen möchte ich gerne von NRW nach BaWü wechseln. Mein Problem ist allerdings, dass ich mich seit einem Jahr in der Probezeit befinde und noch nicht verbeamtet bin. Kennt sich da jemand aus, ob es Möglichkeiten gibt, sich schon in der Probezeit versetzen zu lassen??
    Habe nämlich keine Lust, die nächsten Jahre eine Ehe auf Distanz führen.


    Vielen Dank für eure Antworten!!

  • Hallo!
    Ich bin grade in der Probezeit -nach 1 Jahr - versetzt worden, allerdings im selben BL, in einen anderen LK. Auch bei mir hatte das familiäre Grüne (bin mit unserer 3 Jahre alten Tochter von Mann und Haus weggezogen für die Beamtenstelle und wollte natürlich zurück).


    Ich habe aber bereits bei der Einstellung klar gesagt, dass ich nur unter diesen Bedingungen unterschreibe. Und ich war mit trotzdem nicht sicher, ob´s klappt.
    Wurde aber in die Akte aufgenommen damals.


    Wie ich´s sonst höre, ist das auch innerhalb eines BL´s recht kompliziert, bei uns unterschreibt man für 3-5 Dienstjahre an der 1. Stelle.


    Ich würde es direkt bei den RP`s versuchen.
    Hier wären die Meldungen zum VA auch erst wieder im Herbst mgl.


    Falls ich noch helfen kann - Frag!


    Liebe Grüße
    vanana

  • Hallo Vanana,


    lieben Dank, für deine Rückmeldung. Habe heute auch noch mit der Rechtsberatung vom Philologenverband telefoniert. Während der Probezeit sieht es mit einer Versetzung recht schwierig aus. Kurzum, man kann zwar nicht 100% sagen, dass ein Versetzungsantrag erfolglos in dieser Phase bleibt, aber doch eher unwahrscheinlich sein wird. Schade.


    Wenn ich deine mail richtig verstanden habe, hast du bereits bei deiner Vertragsunterzeichnung auf eine eventuelle Versetzung hingewiesen. War das eigentlich irgendwo im Vertrag schriftlich dokumentiert?? Wenn nicht, würde mich interessieren, ob der Antrag irgenwelche Konsequenzen auf deine Bewertung/ Gutachten von der Schulleitung hatte. Davor habe ich ehrlich gesagt ein wenig Bammel, dass meine Beurteilung schlechter ausfallen könnte, sollte ich jetzt schon kundtun, dass ich mich gerne versetzen lassen möchte. Dazu brauche ich ja immerhin die Einwilligung der Schulleitung.
    Naja, alles ein klein wenig kompliziert.


    LG


    Zottel

  • Ich glaube wenn Du das BL wechseln möctest zählt das garnicht als Versetzung. Du hast entweder die Möglichkeit dich neu in deinem WunschBL zu bewerben oder am Lehrertauschverfahren teilzunehmen. Es geht auch beides. Schau mal auf die Internetseite der BL - Lehrertauschverfahren.

Werbung