Verbeamtung auf Probe trotz Schwangerschaft?

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade in den letzten Zügen meines Refs (Prüfungen und Lehrproben schon hinter mir!). Nun habe ich eine Festanstellung an meiner Ausbildungsschule bekommen (Angebot und schriftliche Zusage vom Oberschulamt). Nun bin ich allerdings derzeit in der 9. Woche schwanger und da die Ernennung zur "Beamtin auf Probe" ja erst zum neuen Schuljahr im September stattfindet und man bis dahin meinen Bauch sehen dürfte, frage ich mich, ob ich überhaupt noch (auf Probe) verbeamtet werde!
    Kennt sich jemand damit aus und kann mir von Erfahrungen berichten? Ich bin in Baden-Württemberg, ich weiß nicht, inwieweit es in den jeweiligen Bundesländern Unterschiede gibt.


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Conny

  • In Bayern ist das kein Problem, warum auch? Wäre ja noch besser, wenn man die Planstelle, die ja man aufgrund eines Notenschnitts bekommen hat, wegen Schwangerschaft wieder aufgeben müsste. Wird in BaWü nicht anders sein.
    Kann halt sein, dass dein zukünftiger Schulleiter und das Kollegium nicht gerade begeistert sein werden, wenn du - kaum da, auch schon wieder weg- sein wirst. Aber so ist halt das Leben.


    Ich wünsche dir eine schöne Schwangerschaft!

  • Hallo,


    das wäre ja schlicht diskriminierend. Aus guten Gründen ist es in den Bewerbungsgesprächen ausdrücklich verboten, nach einer bestehenden Schwangerschaft zu fragen.


    In NRW heißt es darüber hinaus:


    "Mutterschutzfristen führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Probezeit. Treten in der übrigen Probezeit schwangerschafts- bzw. krankheitsbedingte Ausfälle von mehr als 3 Monaten auf, so wird die Probezeit um die 3 Monate übersteigende Zeit verlängert.
    Die Folgen von Mutterschutzbestimmungen dürfen sich nicht negativ auf den Inhalt einer dienstlichen Beur teilung der Lehrerin auswirken."


    Die Probezeit verlängert sich um die Zeit des Erziehungsurlaubs.


    Ansonsten: Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!


    jinny44

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