Beihilfe bei Behandlung durch Familienangehörige

  • Ich habe irgendwann mal gehört (aber eben nur gehört), dass das Beihilferecht geändert wurde und die Beihilfe (NRW) nun doch auch Rechnungen über Behandlungen durch Familienangehörige übernimmt. Wisst ihr da mehr?
    Ich bin zahnärztlich bei Verwandtschaft in Behandlung, bei einer solchen Behandlung fallen auch viele Materialkosten, u.a. auch Laborkosten an. Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, warum ich umsonst behandelt werden soll (klar, ich habe die freie Arztwahl), finde ich es ungerecht.
    Wenn das tatsächlich nicht übernommen wird, würde ich aber doch zumindest die Laborkosten etc. erstattet bekommen. Die sind ja einmal in der Rechnung aufgeführt und ich habe noch Belege über die Laborkosten. Wie reicht man sowas denn ein? Mit der gesamten Rechnung? Und was schreibe ich dann auf den Nachweisbogen?
    Wisst ihr da mehr?

  • Ich würde das so einreichen wie bei jedem anderen Arzt auch. Das du mit deinem behandelnden Zahnarzt verwandt bist geht doch niemanden was an.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • So, ich habe doch tatsächlich bei der Beihilfestelle jemanden erreicht. Es ist so:
    Verwandte haben eine sog. "moralische Verpflichtung" und dürfen keine eigene Leistung in Rechnung stellen, nur entstandene Material- und Laborkosten. Die werden jetzt also streichen.

  • Das heißt, weil der Arzt deines Vertrauens zufällig mit dir verwandt ist muß er dich kostenlos (Arbeitszeit) behandeln?
    Wie krank ist das denn?!?!
    Wäre für mich auf jeden Fall der Punkt, wo ich 'nen Anwalt konsultieren würde.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ja, als Verwandter muss er mich umsonst beraten etc. Alles, was keine Materialkosten für ihn sind, wird nicht bezahlt (dass er in der Zeit natürlich keinen anderen Patienten behandeln kann oder auch die Helferin bezahlen muss, bleibt dabei unberücksichtigt).

  • Ich bleib dabei, das ist ein Fall für den Anwalt.
    Erschleichung von Dienstleistungen... verordnet vom Staat? ;)


    Andersrum gewendet wird aus meiner Sicht auch in das Recht auf freie Arztwahl eingegriffen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von SteffdA ()

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