• Hallo,

    bin neu und nicht sicher, ob ich den Thread an richtiger Stelle einsetze.


    Situation:
    Stehe vor Jobantritt in S.-H. (Studienrat) zum 1.8.09.
    Werde im Dez. d.J. 45, Verbeamtung erfolgt sofort.
    Nun muss ich ja demnächst wohl zum AA.



    Einige Frage(n), NUR auf S.-H. bezogen!!!:


    Wie viel Zeit vergeht ungefähr zwischen "Einladung" zum AA und tatsächlichem Termin (ungefähr)?


    Hat jemand eine Liste der "akzeptierten" Blutwerte? Wie hoch darf z.B. der Leberwert (Alk) maximal sein?


    Wie hoch darf der BMI (max.) sein?


    WAS wird von WELCHEM Arzt (Name?/bestimmte Merkmale?) WIE gehandelt?/bewertet?/beurteilt?




    Werde natürlich NACH meinem Termin zu meinen Anfragen hier auch wieder genaue Auskunft (zurück)geben.


    Wäre für KONKRETE Infos dankbar, eilt (!!).

    Allen,
    bestimmt sehr lieben,
    perfekt-gewichtigen oder
    anti-alkoholischen
    oder jüngeren
    oder in anderen Bundesländern amtsärztlich untersuchten Kollegen und Kolleginnen
    sei hiermit schon mal im Voraus für ihre bestimmt vorhandenen Ideen und ihre Anteilnahme herzlich gedankt, aber ein Posting ist NICHT nötig, wenn keine wirklich relevanten Infos möglich sind.

    Nicht aufregen, dann muss man sich auch nicht abregen.
    LG Herr Dr.Klöbner

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dr. Klöbner,


    Deine Fragen legen den Schluss nahe, dass es sich hier um ein Fake handeln könnte.


    Wer würde in einem öffentlichen Forum den Anschein erwecken, im weiteren Sinne ein Alkoholproblem zu haben und gleichzeitig mit einer sarkastischen Schlussbemerkung sich entsprechende Kommentare verbitten.


    Und wie soll jemand Dir da konkrete Infos geben können, wenn er gar nicht pauschal sagen kann, was von welchem AA wie gehandhabt wird. Alles, was Du hier kriegen könntest, wären individuelle und äußerst subjektive Erfahrungsberichte, die Einzelfallcharakter haben und nicht zu verallgemeinern sind.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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