Keine Anerkennung des Diploms+Promotion in NRW

  • Zitat

    Original von renteaufeis
    Von welchen Bundesländern weißt Du, malvinas2, denn, dass es besser mit der Anerkennung läuft?


    rhienland-pfalz scheint relativ unproblematisch zu sein.

  • So ihr Lieben, mittlerweile kann ich euch genauere Infos geben:


    Der neue Seiteneinstieg


    Dies ist zwar erst vorläufig, aber nach meinen Infos aus dem Ministerium relativ sicher.


    Demnach können wir Seiteneinsteiger uns zum 01.12. zu dieser Geschichte anmelden, um doch noch ein Staatsexamen und damit die (mögliche) Verbeamtung zu erreichen.


    Liebe Grüße,
    Iggi

    Das Leben ist KEIN Wettkampf - aber ich gewinne trotzdem

  • Hallo zusamen, ich bin Ingenieur der Elektrotechnik. Ich habe am 01.03.2009 Antrag auf anerkenung für Sek.1 für Mathe und Physik bei NRW- Köln gestelet leider bis jetzt keine Anerkenungsbescheid (die meinten die haben mein Antrag nach Münster geschickt).
    Das Probleme ich habe schon eine Stelle in einer Schule bekomen . Ich mus den Anerkenungsbescheid bis 14.08.2009 abgeben sonst wieder bewerben für Februar.
    Kann jemand mir helfen was soll ich machen?? Anwalt?? Schulmineterium-Münster anrufen??

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal bei der zuständigen Stelle das Problem schildern, damit Dein Antrag möglichst schnell bearbeitet werden kann, bevor Du zum Anwalt gehst ;)


    Ist doch aber eigentlich auch logisch, oder?


  • Danke, das ist ja mal nett, etwas (fast) konkretes lesen zu können. So wie ich den Text verstehe ist es aber doch so, dass man in jedem Fall ein Erstes Staatsexamen oder eine Anerkennung als Erstes Staatsexamen benötigt, um am "neuen" berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilnehmen zu können, richtig?


    Demnach wäre die wirkliche Neuerung, dass Lehramtsanwärter mit Erstem Staatsexamen das Referendariat berufsbegleitend durchführen können, und dass im Wesentlichen die OVP-B (für Seiteneinsteiger mit Anerkennung als Erstes Staatsexamen) wieder läuft. Das würde mich hinsichtlich des Problems mit meiner Anerkennung leider nicht weiterbringen.


    Im übrigen scheint sich der Entwurf auf ein Lehrerausbildungsgesetz zu beziehen, dass es bislang noch nicht gibt - soll da auch etwas Neues kommen?

  • Genauso verstehe ich es auch. D.h. die Problematik zur Erlangung des ersten Staatsexamens hat sich sicherlich für viele nicht verändert.

  • So verstehe ich es eigentlich nicht!!
    Die Anforderungen sind doch ganz klar benannt...


    Diese Regelung ist doch auch ins Leben gerufen worden, weil dem Ministerium bewußt ist, dass Ingenieure und Naturwissenschaftlern, die sich Ihren Abschluss anerkennen lassen wollen, die Fachdidaktiken und der EW-Anteil fehlt. Aus diesem Grund gibt es ja auch die "Zwischenprüfung" vor Ende des ersten Ausbildungsjahres.


    Ich warte erstmal ab, bin aber absolut positiv gestimmt ;)


    Besonders für Euch, die Ihr schon ne Anstellung habt, ist das doch spitze.


    VG

  • Hallo zusammen, ich danke Ihnen für Ihre Antworte, für Fh-Ingenieure gibt seit 11.2009 keine Anstellung für den Refredariat 2 Jahre in Sekundar stufe 1.
    für B.K. gibt für uns für bestimmte Fachrichtungen gute Mögligkeiten allerdings ist der Weg Lang 3 bis 4 Jahre.
    Hat jemand eine Anschreibungsmuster für den Seiteneinstieg. Ich möchte direkt bei B.K. für die frei Stellen bei Leo mich bewerben .
    Vielen Dank

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