Bendenken wegen Amtsärztlichem Zeugnis

  • Hallo,
    ich bin Technischer Lehrer in BW an einer Berufsschule. Ich habe nun mein erstes Jahr beendet und war beim Amtsarzt zur Untersuchung für die Verbeamtung. Ich hatte letztes Jahr einen Bandscheibenvorfall und die Amtsärztin meinte nun sie könne einen Eintritt vorzeitiger Dienstunfähigkeit nicht ausschließen. ( so steht es auch im a.ä. Zeugnis )
    Soll ich nun dieses Zeugnis mit dem Antrag auf Verbeamtung überhaupt ans RP schicken, oder hat das keinen Sinn?
    Kann ich gegen das Zeugnis Einspruch einlegen, bzw. bringt das überhaupt was?


    Ich bin mit meinem Bandscheibenvorfall total Beschwerdefrei und operiert wurde ich auch nicht, deswegen stehen bei mir die Chancen auf einen neuen Bandscheibenvorfall wohl auch nicht schlechter als bei jedem anderen...


    Wenn jemand hier Erfahrungen gemacht hat wäre ich über Ratschläge dankbar!

  • Da das erst ein Jahr her ist, klingt das nicht so gut.
    Eine Freundin hat das einfach mal bei nem anderen Amtsarzt versucht... Hat geklappt.

  • Zitat

    Original von maho


    Soll ich nun dieses Zeugnis mit dem Antrag auf Verbeamtung überhaupt ans RP schicken, oder hat das keinen Sinn?
    Kann ich gegen das Zeugnis Einspruch einlegen, bzw. bringt das überhaupt was?


    Ich bin mit meinem Bandscheibenvorfall total Beschwerdefrei und operiert wurde ich auch nicht, deswegen stehen bei mir die Chancen auf einen neuen Bandscheibenvorfall wohl auch nicht schlechter als bei jedem anderen...


    Natürlich schickst Du das amtsärztliche Zeugnis mit dem Antrag auf Verbeamtung an das RP. Nur werden die die Verbeamtung dann aufgrund des (negativen) amtsärztlichen Zeugnisses ablehnen und Dir wohl ggf. nur einen Arbeitsvertrag als Angestellter anbieten, was natürlich im Vergleich zur Verbeamtung nicht wirklich lukrativ ist.


    Du kannst dann allerdings Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Nicht-Verbeamtung einlegen.


    Es gibt keine generelle Aussage, ob der Widerspruch erfolgreich sein wird. Ich denke mal, dass es bei dir schwer werden wird, da der Vorfall erst 1 Jahr her ist. Wäre der Vorfall schon 5-6 Jahre oder noch länger her und seitdem Beschwerdefreiheit/keine Behandlungen und keine Einschränkungen, dann wäre im Widerspruchsverfahren wohl eher mit Erfolg zu rechnen.

  • Bei uns (BW) kriegen wir vom amtsärztlichen Zeugnis nur eine Kopie geschickt, das andere Exemplar geht direkt ans RP, eine zweite Untersuchung bringt da nichts.

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