Ich wechsle Schule - wohin mit den "Schweigepflichtsentbindungen" etc.?

  • Hallo,


    bis Dienstag muss ich mein Klassenzimmer geräumt haben... Jetzt bin ich beim Aufräumen über die Mappe mit den Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Therapeuten und die Mappe mit der Erlaubnis, Photos zu machen und am Ende des Schuljahres auf CD zu brennen (wird an meiner ehemaligen Schule nicht abgefragt, mir wars aber wichtig, daher hab ich das für mich selbst abgefragt), gestolpert.


    Was mach ich jetzt mit den Zetteln? Mitnehmen und daheim aufheben? Ist ja irgendwie mein Nachweis, dass ich mit dem Therapeuten reden durfte ("Hiermit entbinde ich Frau xy von der Schweigepflicht..."), Photos machen durfte. Kann ja die neue Lehrerin nix damit anfangen. Und ich glaub, mir wär ein wenig wohler, wenn ich wüsste, falls in einem Jahr Klagen kommen, dass die Unterlagen noch da und greifbar sind.


    Oder ist das Eigentum der Schule? (schließlich hab ich ja jetzt nichts mehr mit den Kindern zu tun)Braucht die die neue Lehrerin? (glaube, mir würde es schon helfen zu wissen, dass das Kind in Therapie ist und dass da schon mal ne Schweigepflichtsentbindung vorlag). Ich werde die neue Lehrerin nicht sehen, so kann ich ihr nicht sagen "bitte aufheben, seeeehr wichtig". Und weiß auch nicht, wie sie auf Zettel mit der Nachricht reagiert...


    Sekretärin zum Fragen ist leider schon im Urlaub...


    Was meint ihr?

  • hallo,


    frage doch einmal bei den therapeuten nach, wie lange sie die schweigepflichtsentbindung aufbewahren. bei ihnen muss ja auch dokumentiert sein, dass du entbunden wurdest.


    und, ist es überhaupt realistisch, dass nach einem jahr irgendwas kommt? und selbst, wenn was kommt, dann ist es die "schuld" des therapeuten, du unterliegst nur anderen gegenüber einer schweigepflicht. die therapeuten werden schon sehr genau darauf achten, dass sie nicht an jemanden weitererzählen, der nicht authorisiert ist. sonst sind die nämlich ganz schnell ihre approbation los!
    die photocds würde ich einfach wegwerfen, dann fehlt das corpus delicti :D



    lg Sunrise

    • Offizieller Beitrag

    Hallo juna,
    bei uns im Gym ist das so geregelt, dass alle wichtigen Dokumente (z.B. Notenaufzeichnungen etc.) zwei Jahre aufgehoben müssen, entweder im Schularchiv oder zu Hause- für den Fall, dass doch mal jemand nachfragt. Nach den zwei Jahren wird dann das Zeug geschreddert und dem Müll zugeführt.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • also ich weiß, dass einverständniserklärungen jeglicher art zwei jahre aufbewahrt werden müssen. würde sie dann auch zur sicherheit noch ein bisschen aufbewahren, es gibt ja immer "komische leute" und bevor etwas scheif geht, lieber auf nr sicher gehen.

  • darf sich ein jungspund zu einer anfrage eines haudegens äußern? ich wage es mal und beziehe mich auf die autorität meines seminarlehrers im drittfach beratungslehrkraft. obwohl ich in diesem fach auch ins 2. st.ex. gehen werde, bin ich schon komplett qualifiziert und arbeite in dem fach im überschaubaren rahmen bereits autonom. ich verlasse jetzt die einsatzschule, und alle unterlagen (z.b. testungen oder aber auch meine gesprächsprotokolle) bleiben bei mir, da ich sonst bei aushändigung dieser dokumente an dritte meine schweigepflicht gegenüber den ratsuchenden verletzen würde. der schulleiter hat dem nicht widersprochen.

    • Offizieller Beitrag

    Das, was maiersepp da sagt, entspricht ja im Wesentlichen den Antworten von Niggel und mir. Man muss nur wirklich darauf achten, dass man das Zeug dann zwecks möglicher Nachfragen zwei Jahre behält und erst dann wegschmeißt.

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