Wie lange bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit nach drei KV-Stellen in BaWü?

  • Hallo ihr Lieben,


    dieses Jahr werde ich bereits meine dritte KV-Stelle antreten. Anschließend rechne ich eigentlich schon mit endlich einer Festanstellung.
    Letzten Herbst sagte mir die Dame vom Schulamt, dass man durch die KV-Stellen auch schon Probezeit abarbeitet und dann bei Festanstellung im Idealfall nur noch einen relativ geringen "Mindestprobezeitraum" hat.
    Leider konnte ich mir nicht genau merken, wie lang dieser ist...
    Kann jemand weiterhelfen?


    Danke! :)

  • Hallo,


    ich habe mal gelesen und auch gehört, dass ich meine 10 Monate KV Zeit einfach als Probezeit anrechnen lassen kann. Hatte auch einen Dienstbesuch.


    D.h. Im Idealfall könnte ich bei einer Festanstellung bei "guter Führung" in 8 Monaten verbeamtet werden.


    Du müsstest/dürftest also gleich Verbeamtet werden.


    Grüße

  • danke für deine antwort! :)
    kann man also höchstens auf 8 monate durch KV-stellen verkürzen?
    ich hatte 6 monate im kopf?!

  • du kannst doch nach 1 1/2 Jahren (regulär 2 1/2)verbeamtet werden, also 18 MOnate. Wenn man in meinem Fall 10 Monate abzieht bleiben 8 Monate übrig.


    Oder hab ich dich jetzt falsch verstanden!? :)

  • ich hab dich schon verstanden. nur ich hab bereits viel länger vertretung gemacht als 10 monate... was ist das maximum, was man abbauen kann durch KV-jobs?

  • ich denke oder habe gedacht, man kann alles anrechnen lassen....also bräuchtest du bei einer Planstelle nur noch den Besuch für die Lebzeitverbeamtung......!


    Grüße

  • nein, das geht wohl nicht, leider... ich glaube zu wissen, dass man 6 monate auf jeden fall noch bei einer festen stelle "abarbeiten" muss, bis die verbeamtung auf lebenszeit geschieht...

  • Aaaalso, bei mir ist das auch so:
    Nach 2 Jahren KV werden mir die Monate zwar angerechnet, aber ein Jahr Probezeit muss man trotzdem noch "leisten".
    Also denke ich, dass ich am Ende des nächsten Schuljahres, nach einem Jahr auf Probe, auf Lebenszeit verbeamtet werde.


    Liebe Grüße
    Nordsternhaus

  • hallo nordsternhaus,


    verstehe ich dich richtig, dass man also auf jeden fall noch ein jahr lang warten muss?

  • Ja. So hab ich das zumindest verstanden. Ein Jahr auf Probe ist das Mindeste....
    Falls jetzt keiner Einspruch erhebt....???????
    Aaaaaber ich bin mir zu 90% sicher, dass das so ist...


    Liebe Grüße!

  • Naja, das geht doch. Und vielleicht hast du ja schon einen oder sogar schon alle Unterrichtsbesuche während der KV-Zeit erledigt????
    Das geht jetzt fix und reibungslos.


    Liebe Grüße
    Nordsternhaus

    • Offizieller Beitrag

    Also, ich weiß ja nicht, wie das bei euch in BW ist, aber bei uns in BY gibt es keine echten Noten, nur "bewährt", "sehr bewährt" und "nicht bewährt" - und die gibt es bei der Beurteilung zur Verbeamtung z. A. (auf Probe). Um "nicht bewährt" zu bekommen, musst du schon irgendwas Super-Dämliches anstellen, z.B. Kinder schlagen, Silberlöffel klauen o.ä.

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • In NRW gab es zum 01.04. einen neuen Ministerialerlass. Alle Möglichkeiten, die Probezeit zu verkürzen (vorherige Arbeit als Angestellter, sehr gute Zensuren etc.) wurden in die Tonne gekippt! Ab dem genannten Zeitpunkt müssen hier 30 Monate Probezeit geleistet werden. Ganz toll, ich könnte platzen :evil:


    Die Revision an sich ist ein bloßer Verwaltungsakt. Wer sich da Sorgen oder extra Arbeit macht, ist dumm und hat nichts begriffen.


    Wie schon jemand sagte: wer nicht Lebenszeitbeamter werden will, muss Kinder missbrauchen oder Schulleiter schlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Philou ()

  • Kann Nordsternhaus' Beitrag bestätigen, man kann sich leider nicht alles anrechnen lassen. Bei mir war es so:
    1 Jahr angestellt, dann nochmal ein Jahr Beamtenprobezeit. Man bekommt nochmal eine Beurteilung, in der man mindestens eine 2 braucht um die Probezeit auf diese Weise verkürzen zu können. Im 2. Staatsexamen braucht man auch mindestens eine 2.
    Habe allerdings auch im Kopf, dass man nach 2 oder mehr Jahren Angestelltenzeit auf 6 Monate verkürzen kann. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht mehr. Zu diesem Thema gibt es aber ein GEW-Merkblatt, vielleicht kannst du dir das irgendwoher organisieren.

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