Wiederholung des 1. (bayrischen) Staatsexamens

  • Hallo,


    Aufgrund einiger kleinerer persönlicher Katastrophen im Vorfeld
    sind bei mir die schriftlichen Examensprüfungen (LA Gym/Bayern) ziemlich daneben gegangen.
    (Wollte eigentlich die Härtefallregelung in Anspruch nehmen, habe mir dann aber gedacht, ich zieh's lieber durch.)


    Deswegen muss ich mich jetzt mit zwei Fragen auseinandersetzen, zu denen ich gerne Eure Erfahrungsberichte hätte:


    1. Falls der Schnitt unterirdisch schlecht ist, wie kann man freiwillig wiederholen? - Ich habe schon des Öfteren vom *bayrischen Freischuss* gehört, bin mir aber nicht sicher, ob ich die Angelegenheit richtig verstanden habe.


    2. Falls (und das ist leider im Rahmen des Wahrscheinlichen) ich durchgefallen bin, wie geht's dann weiter?


    - Ich weiß bereits, dass ich die Prüfungen wohl ohne größere Probleme (bis auf die Schmach) wiederholen kann, aber folgende Details würde ich gerne noch genauer wissen:


    a) Kann ich bis nächsten Sommer warten, oder müsste ich gleich im Frühjahr wieder ran?


    b) Muss ich ALLES wiederholen, oder nur die Einzelprüfungen, in denen ich eine schlechte Note habe?


    c) Hätte eine Wiederholung irgendwelche weitreichenderen Konsequenzen für mich, z. B. Probleme bei der späteren Suche nach einer Anstellung, etc.?


    Wäre sehr nett, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!


    Rafi

  • Ich arbeite deine Fragen einfach mal ab:


    1. Du kannst einen Verbesserungsversuch unternehmen, dazu musst du dich einfach nochmal im Prüfungsamt anmelden und bei Verbesserungsversuch ein Kreuzchen machen. Den Freischuss hast du nur, wenn du nach der Regelstudienzeit Examen gemacht hast. Bin mir nicht sicher, aber ich glaube, es sind bei Gym 9 Semster, aber das wirst du schon wissen. Also, wenn du nach dem 9. Examen gemacht hast, dann hast du den Freischuss, wenn du es später gemacht hast, dann hast du keinen Freischuss und nur 2 Versuche. Übrigens bist du erst durchgefallen, wenn du im Schnitt, also mit den mündlichen, nicht auf eine 4,0 kommst. Du darfst schrifltich also auch eine 6 haben, wenn du am Ende auf eine 4,0 kommst. Mündlich darfst du aber max. eine 5 haben.


    2. a) Du kannst generell die Prüfung dann wiederholen, wann du willst. Eine Freundin von mir hat das bei EWS so gemacht, ist also kein Problem. Falls du durchfällst bist du allerdings automatisch für den nächsten Termin angemeldet. Falls du den nicht wahrnehmen willst, musst du dich also abmelden und für den anmelden, den du willst. Müsstest aber klären, ob du eingeschrieben bleiben musst, aber wahrscheinlich schon
    b) Wenn du den Freischuss hattest, dann musst du ALLE Prüfungen wiederholen, wenn du keinen Freischuss hattest, musst du die Prüfungen wiederholen, bei denen du durchgefallen bist. Weiß allerdings nicht, ob das für das ganze Fach bzw. z. B. das 1. Nebengebiet gilt. Also ob du in diesem Fach bzw. Teilfach Klausur und mündliche wiederholen musst, oder in deinem Fall nur die Klausur.


    c) weiß ich nicht ;)

  • :) Dankeschön! Ist zwar nicht ganz so genau, wie ich es wollte, aber gibt mir schonmal ne Bestätigung, dass die allerlei kursierenden Gerüchte doch was Wahres an sich haben!


    Na, dann mach ich mich mal ran... Oh, aber die Mündlichen will ich vorher noch rocken! Geht um die Ehre, wenn vielleicht um sonst nix anderes mehr!


    :)


    Rafi

  • Sorry, bin halt nicht die wandelnde LPO ;)


    Aber deine Situation ist bestimmt nicht ganz aussichtlos. Wird schon werden und wer weiß, vielleicht sind deine Klausuren bei den "richtigen" Korrektoren gelandet ;)


    Außerdem... um sonst ist doch nichts im Leben ;) Jedenfalls musst du dann für'sd evtl. zweite Mal nicht mehr so viel lernen und wenn du nur die ein oder andere schriftliche wiederholen musst, sind gute mündliche ja auch schon mal was...


    Dann noch viel "Spaß" beim Lernen... in 10 Tagen geht's rund (dürfte ja bayernweit so sein...)

  • Salve!!


    Im Prinzip könnte man auch mit zwei 5ern im Schriftlichen in BY bestehen, hauptsache die Fachnote ist besser als 4,5 - da musst du jetzt ein bisschen rumrechnen! Vielleicht gibt dir das ein bisschen Auftrieb... allerdings könnte es sein, dass es in den Fremdsprachen eine Sprerrklausel gibt....


    Grüßle und viel Erfolg!!

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