Freistellung für Bewerbungs- / Auswahlgespräche?

  • Hallo,


    nach bestandenem 2. Examen bewerbe ich mich grade für Februar und hoffe natürlich, möglichst oft zu Gesprächen eingeladen zu werden.


    Meiner eigenen Schule hatte ich schon früh mitgeteilt, dass ich nach dem Ref. nicht da bleiben möchte, weil ich mich räumlich verändern will wegen Partnerschaft. Die Schulleitung hätte mich gerne behalten, hat aber mit Verständnis reagiert. Bis Ende Januar bleibe ich natürlich dort, bis das Ref. vorbei ist. Ich habe auch noch BDU und übernehme weitere Stunden, habe also regelmäßig Unterricht jeden Tag.


    Wie sieht es nun aus, wenn ich zu Auswahlgesprächen eingeladen werde, habe ich dann ein Recht auf Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitung? Ich werde natürlich nett fragen, aber ich wüsste eben gern, ob das auch rechtlich geregelt ist.


    Zwischen meiner jetzigen Schule und den zukünftigen liegen nämlich zum Teil 100 km, so dass es je nach Uhrzeit passieren könnte, dass ich vor dem Gespräch gar nicht zum Unterricht an meiner jetzigen Schule kommen kann... :rolleyes:


    Bin für Hilfe sehr dankbar!

  • Wie sieht es nun aus, wenn ich zu Auswahlgesprächen eingeladen werde, habe ich dann ein Recht auf Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitung?
    Die Antwort heißt: ja!
    Natürlich wirst du nett fragen, und die Schulleitung wird dir die Däumchen drücken!

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