24. Januar 2010 00:00 #1 Hallo an alle OBAS Leute,ich habe gehört, dass man uns im Rahmen der 2. Staatsprüfung das Schreiben einer schriftlichen Arbeit erlässt - kann das jemand bestätigen?Grüße, illubu
24. Januar 2010 17:13 #2 Hallo illubu,NEIN, es wird "nur" die schriftliche Arbeit im Rahmen des ersten Staatsexamens erlassen. Die Note der Diplomarbeit wird übernommen.Die Hausarbeit für das 2. Staatsexamen muss geschrieben werden Textmarker