25. Februar 2010 20:21 #1 Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Bezahlung...wenn ich als Vertretungslehrerin Vollzeit als Klassenlehrerin (grundschule)einspringe, aber nur das erste Staatsexamen habe, wie sieht dann die Bezahlung aus?grüße aus hamburg.
25. Februar 2010 21:17 #2 Es wird ja nach TVL in den meisten Bundesländern gezahlt. Nach dem, was hier der Tenor war, wird dann als EInstufung E10 gewählt.
25. Februar 2010 21:31 #3 In Niedersachsen ist es auch die gleiche Bezahlung wie Vertretungslehrerin mit zweitem Staatsexamen.