Beihilfe - Kostendämpfungspauschale und Belastungsgrenze - ich verstehe es nicht

  • Was ist der Unterschied?
    Habe einige Januar-Rechnungen eingereicht und die üblichen 300 Euro KDP sind nicht abgezogen. Stattdessen steht hier was von Belastungsgrenze, das ich nicht verstehe.
    Kann mir das jemand erklären?

  • Belastungsgrenze (§ 15 BVO)


    Die neue Vorschrift des § 15 BVO begrenzt die finanziellen Belastungen der Beihilfeberechtigten. Für Aufwendungen, die ab 01.01.2010 entstehen, dürfen


    * die Kostendämpfungspauschale (§ 12a BVO),
    * der Eigenanteil zahntechnischer Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 7 BVO) und
    * die Selbstbehalte bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen (z. B. 2 Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung) im Krankenhaus (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und 3 BVO)


    eine Belastungsgrenze von 2 % der Bruttojahresbezüge des Beihilfeberechtigten nicht übersteigen. Maßgeblich sind dabei die Bezüge des Vorjahres.


    Die sich aus den o.g. Selbstbehalten und Eigenanteilen ergebenen Beträge sind, mit Ausnahme der Kostendämpfungspauschale, nur in Höhe des Beihilfebemessungssatzes zu berücksichtigen.


    Wird die Belastungsgrenze überschritten, werden keine weiteren der vorgenannten Selbstbehalte abgezogen.


    Die Ermittlung der Belastungsgrenze erfolgt durch die Beihilfestelle. Die Belastungsgrenze und die hierauf anzurechnenden Beträge können dem Berechnungsbogen aus den Beihilfebescheiden entnommen werden.


    aus:
    http://www.lbv.nrw.de/aktuelles/neue_bvo.php

  • Ich komme zwar aus einem anderen BL, versteh den Text aber so:


    Durch die Kostendämpfungspauschale, den Eigenanteil und den Selbstbehalt wirst du finanziell belastet. Die Höhe der Belastung wird nun gedeckelt, was in deinem Interesse sein dürfte. Insgesamt dürfen für dich nicht mehr Kosten als die besagten 2% deines Bruttojahreseinkommens (Vorjahr) entstehen.


    Die Beihilfestelle rechnet für dich aus, welche Kosten im laufenden Jahr für dich bereits angefallen sind. Wird die Belastungsgrenze von 2% theoretisch überschritten, wird auf eine weitere Erhebung des Eigenanteils usw. verzichtet. Du bekommst also mehr Geld von der Beihilfe erstattet.


    Verstanden?

  • Ich denke nicht. Zum einen greift die Regelung ja erst ab 01.01.2010. Außerdem gehe ich davon aus, dass zwar der Bruttojahreslohn des Vorjahres als Basis herangezogen wird; die anfallenden Kosten/Belastungen werden dann aber wohl im aktuell laufenden Kalenderjahr aufsummiert.

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