Kindererziehungszeiten bei Rentenberechnung ?

  • Hallöchen!
    Ich möchte mir eine zusätzliche private Rentenversicherung besorgen und dazu würde ich gerne wissen, wie das mit den Zeiten ist, die ich nur Teilzeit beschäftigt war und meine Kinder erzogen habe. Ich meine gelesen zu haben, dass man die ersten 3 Jahre voll anerkannt bekommt, auch wenn man nur TZ gearbeitet hat, ist das richtig? Was passiert mit den Jahren danach??? ?(


    (Ich habe schon einen Brief an meine Oberfinanzdirektion (so heißt es jetzt ja hier in Nds.) geschickt, aber vielleicht hat ja jemand schon so eine Anfrage gemacht und kann mir Auskunft geben? ;))

  • Ich habe auch die Auskunft bekommen, dass die 3 Jahre in Elternzeit so zählen, als hätte man volle Bezüge erhalten. Danach wird das wohl genau ausgerechnet, abhängig von der Stundenzahl, die Du gibst.

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

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