Arbeitsvertrag und Schwangerschaft

  • Ich habe zwei Praxisbeispiele zu bieten:


    Als ich bereits im siebten Monat war, ist mir eine Vertretungsstelle (befristet für vier Monate) angeboten worden, schon beim Telefonat wies ich auf meine Schwangerschaft hin, der Schulleiter war sehr a) enttäuscht, dass ich nicht zur Verfügung stand, b) erleichtert, dass ich mit offenen Karten gespielt habe. So war das dann nichts mit der Stelle, aber ich hätte nur noch wenige Wochen arbeiten können.


    Im selben Sommer bekam ich eine feste Stelle (vorher Erzieherinnentätigkeiten u. ä.), informierte die Behörde, bekam meine Urkunde und gleichzeitig eine Krankschreibung für die restlichen drei Wochen bis zum Mutterschutz. Dies hatte mir auch die Schulleitung dringend empfohlen - war für sie planbarer - es gab dann für mehrere Monate (Mutterschutz) eine Vertretung für mich. Alle waren einverstanden, ein Betrug wurde nirgendwo gesehen, angedeutet, vermutet oder... Nach dem Mutterschutz habe ich allerdings sofort angefangen zu arbeiten


    Wie hier einige von Betrug reden können, finde ich unglaublich. Es wird keine Leistung erschlichen!


    Sei einfach dem Schulleiter gegenüber fair, dir kann ja nichts passieren, und informiere ihn so bald wie möglich. Er hat dann ja noch Zeit und Gelegenheit, sich um Ersatz (Vertretung) zu kümmern. Ich arbeite mittlerweile selbst in schulleiterlichen Aufgaben mit (Stundenplan...), weiß also, was Planänderungen bedeuten, aber die Zeit ist bis dahin noch lang. Wenn du später an dieser Schule arbeiten willst (dann solltest du nicht länger als ein Jahr Elternzeit machen), ist ein faires Verhalten (das wolltest du ja auch - siehe deine Fragen) eine gute Grundlage für eine gelungene Zusammenarbeit.


    Viel Glück für deine Schwangerschaft und dann (irgendwann) einen guten Start bei deiner "richtigen" Stelle.

  • Hallo,


    ich bin in der selben Situation. Bin zwar nicht mehr schwanger, aber ich suche zum Sommer eine neue Stelle und möchte dann noch ungefähr sechs Monate Elternzeit nehmen.


    Vielleicht ist es fairer, dass gleich beim Bewerbungsgespräch anzusprechen, aber die Chance die gewünschte Stelle dann deswegen nicht zu bekommen ist mir zu gross. Wenn ich eine schriftliche Zusage habe, dass ich die Stelle bekomme, dann informiere ich die Schule über meine Pläne zur Elternseit usw. Das ist dann immer noch früh genug, denn beantragen kann man Elternzeit eh erst, wenn man eine Stelle hat. Also vermutlich erst wesentlich später.


    Ich habe schon so krasse Sachen seitens der Schulleitung erlebt, dass ich da bei unbekannten Schulleitungen nicht zu entgegenkommend bin. Und nicht ohne Grund schützt das Gesetz Schwangere. Wenn diese niemals benachteiligt worden wären, gäbe es das Gesetz nicht. (Trotzdem habe ich meinem Schulleiter schon vorm Mutterschutz gesagt, dass ich zum nächsten Schuljahr doch nicht bleiben möchte. Da er wegen der Verlängerung auf mich zu kommen muss, hätte ich auch warten können bis er ein schriftliches Angebot macht. Dann hätte er aber keine Zeit mehg gehabt, einen Ersatz zu suchen.)


    Und wegen Mehrarbeit der Kollegen darf man sich auch keine Gedanken machen. Während meines Mutteschutzes hatten vier miener Kollegen wegen Vertretungen in meiner Klassen plötzlich 30 Wochenstunden (im Gymnasialbereich). Natürlich ist das unangenehm, aber zu verantworten habe ich das nicht. Nicht ich muss Ersatzkräfte einstellen sondern die Schulleitung. In meinem Fall für die kurze Mutterschutzseit quasi unmöglich, aber darf ich deswegen nicht schwanger werden?


    Viele Grüsse
    DFU

  • Nach längerer Zeit schaue ich auch mal wieder hier vorbei.
    Ich möchte Euch kurz berichten, wie es mir in der Zwischenzeit erging.
    Mein zuständiger Schulrat hat sich mit mir gefreut.
    Meine zuständige Sachbearbeiterin vom RP war hingegen erst ein wenig "verschnupft", nachdem ich ihr jetzt jedoch ein reines Führungszeugnis und ein spitzen amtsärztliches Untersuchungsergebnis vorgelegt habe, hat sie dann doch noch einen anderen Ton gefunden. Laut ihrer Auskunft werde ich am 10.09. auf Probe verbeamtet und gleichzeitig in die Elternzeit beurlaubt.


    Nordsternhaus, bist Du schon Mama?

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