Versicherungsfrage

  • Wenn ein Schüler bei gewährleisteter Aufsichtspflicht in der Schule einen Schaden anrichtet, übernimmt das dann nicht die Privathaftpflicht der Eltern (wenn das Kind mit drinsteht)?


    Fall: Ein Schüler bemalt im Unterricht den Vorhang. Ich war in der Klasse, unterrichtete aber an anderer Stelle. Die Eltern sind der Meinung, ihre Versicherung hätte gesagt, dass alle in der Schule entstandenen Schäden durch die Versicherung der Schule gedeckt sind. Ich kenne das aus vergangenen Fällen anders (..beim Fangen spielen, fällt eine Brille von der Nase, ein anderes Kind tritt drauf ... Haftpflicht der Eltern trat ein...)


    Ebenso kommt das demnächst auf der Klassenfahrt auf mich zu, bei der die Eltern der Meinung sind, sie müssten nicht unterschreiben, dass sie für ihr von ihrem Kind für verursachte Schäden aufkommen müssen, weil das die Schulversicherung tut.


    Wisst ihr, wie das ist?

  • Ich kenne das so, dass der Sachaufwandsträger bzw. dessen Versicherung für den Schaden aufkommt. Der kann dann allerdings versuchen das Geld bei den Eltern bzw. deren Haftpflicht wieder zu bekommen.
    Gruß
    Pepi

  • Hallo,


    ich kenne mich da zwar nicht genau aus, würde aber sagen, dass so etwas auf keinen Fall über die Schule laufen wird. Ich wüsste sowieso nicht, dass die Schule eine Art Haftpflichtversicherung hat.


    Die Bemalung eines Vorhangs ist mutwillige Zerstörung, das zahlen auf jeden Fall die Eltern - ob sie das Geld von einer Versicherung zurückbekommen oder nicht.
    Und deine Aufsichtspflicht hast du auch nicht verletzt, lass dich von den Eltern nicht in die Enge treiben. Sprich mit deinem Rektor, der wird dich schon unterstützen.


    Ich hoffe ich konnte helfen.


    LG

  • Die Schule hat über den Sachaufwandsträger viele Versicherungen, auch Haftpflicht. Wir hatte z.B. einen Adventskranzbrand. "Irgendeiner" hatte vergessen die Kerze auszublasen. Zwar fahrlässig, aber die Gemeinde hat den Schade (viele 10000 Euro) über die Versicherung abgewickelt. Da nicht grob fahrlässig eingestuft, stellte die Polizei das Verfahren ein und die Versicherung forschte nicht weiter nach dem Schuldigen, um sich das Geld wieder zu holen.

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