Wer entscheidet über GU?

  • Ich unterrichte in der SEk 1 und habe eine Förderkraft, die seit BEginn dieses Schuljahres in meiner Klasse mit GU eingesetzt ist (Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf EH).
    Bis zu den Herbstferien kam eine VErtretungskraft (ohne sonderpädagogische Ausbildung), nach den Herbstferien kam die eigentliche Förderkraft aus dem Erziehungsurlaub zurück.Schon bei Aufnahme der Maßnahme war festzustellen, dass der Förderschulleiter die Kollegin nach seinem Ermessen eingesetzt hat, ohne vorher mit uns (der Regelschule) über den Stundenplan zu reden, denn wir hätten gerne auch Einsatzwünsche eingebracht, schließlich hat jedes Kind in unterschiedlichen Fächern Unterstützungsbedarf. Aber uns wurde erläutert, dass es nicht möglich sei, diesbezüglich Wünsche zu erfüllen. Man müsse sich vornehmlich an den Gegebenheiten der Förderschule (Personal- und Zeitmöglichkeiten) orientieren. Einzig der Förderschule obliege hier die Entscheidung, wann der GU stattfinde. Und so bekamen wir einen Einsatzplan für die GU-Kraft "übergestülpt". Die Förderkraft kommt beispielsweise in einer Doppelstunde Religion, in Musik und Erdkunde, in Mathematik hingegen nur in einer Stunde, obwohl die Kinder hier Förderschwerpunkte haben. Bei der Entscheidung, ob der Förderbedarf für die Kinder im kommenden Schuljahr nun weiterbesteht, wurde uns von der Förderschule mitgeteilt, dass die Entscheidung einzig bei der Förderkraft liege. Diese gebe ihr Urteil ab, das dann von der Schulaufsicht geprüft werde und ggf. dahingehend eingeschätzt werde, dass die Förderschule mit der Weiterführung der Maßnahmen beauftragt werde. Die Regelschullehrer könnten zu ihrer Meinung befragt werden, das Anfertigen eines Gutachtens obliege aber einzig und allein der Förderlehrkraft und dem Förderschullleiter.
    Nun hat sich kurz vor den Sommerferien ergeben, dass die seit den Herbstferien tätige Förderlehrkraft ab dem kommenden Schuljahr in der Förderschule ihren Einsatz finden wird. Für den GU solle eine neue PEson durch die Förderschule beauftragt werden. Und wieder sollen wir dies hinnehmen, denn einzig und allein dem Förderschulleiter obliege diese Entscheidung. An die Probleme der Kinder (schließlich haben sie ihren Förderbedarf EH nicht ohne Grund) wird hier scheinbar nicht in erster Linie gedacht. Gerade diese Kinder brauchen Kontinuität und feste Bezugspesonen. Aber das ist wieder eine andere "Baustelle"!


    Meine Frage: Ist dieses Vorgehen bezüglich GU üblich? Müssen wir als Regelschule dies alles so hinnehmen? Haben wir überhaupt keine Entscheidungsmöglichkeiten? Ist die Förderschule einzig und allein zuständig, alle Entscheidungen ohne uns zu treffen? Wer kann mir hier eine Hilfestellung geben?

  • IdR. sollte es so ablaufen, dass im dialogischen Verfahren zwischen beiden Lehrkräften (Regel-/Förderschulkraft) eine Empfehlung für die Schulaufsichtzsbehörde erstellt wird. Dieses entscheidet letztendlich, ob ein bestehender Förderbedarf vorhanden ist oder nicht.


    Lies mal AO-SF §13-16


    http://www.schulministerium.nr…chulrecht/APOen/AO_SF.pdf


    Alleingänge seitens der Förderlehrer sind eigentlich nicht tragbar.


    Diesen Leitfaden kann ichnur empfehlen:


    http://www.sopaedo.de/sp-do/pdf/Leitfaden08.pdf

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