mal wieder Steuererklärung...

  • Ich weiß, das Thema hatten wir schon einige Male, denn wie so viele sitze auch ich derzeit an meiner Steuererklärung 2009...


    Wieviele Arbeitstage kann ich denn eintragen für die Fahrtkostenerstattung? Ich habe leider den 2008/2009er Lehrerkalender nicht mehr, so das mir die Unterrichtswochen Hessen von Januar-Juli 2009 fehlen.


    Könnte jemand von euch so lieb sein und für mich mal eben nachzählen?


    Wie sieht es denn mit Fahrtkosten zu Fortbildungen aus? Kann ich diese geltend machen oder lohnt es sich nicht (sind nur 60km...)
    Danke schonmal!

  • Hi,


    ich reche immer so:


    52 Wochen - 12 Wochen Ferien = 40 Wochen


    40 * 5 Tage = 200 Tage


    Hinzu rechne ich noch die Tage, an denen ich mehrmals am Tag in die Schule gefahren bin (Elternabend / Schulkonferenz) und die Samstage, die ich wegen einer besonderen Veranstaltung dort verbracht habe.


    LG


    Sina

  • Zitat

    Original von sina
    Hinzu rechne ich noch die Tage, an denen ich mehrmals am Tag in die Schule gefahren bin (Elternabend / Schulkonferenz)


    ... oder länger dort geblieben ist. Arbeitstage mit mehr als 8 Stunden bzw. mehr als 14 Stunden erfordern besondere Erwähnung. Such mal nach "Verpflegungsmehraufwand" im Internet.


    À+


  • Netter Versuch, ist aber nicht erlaubt:


    § 9 I Nr. 4 S. 2 EStG

    Zitat

    2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.


    220 - 230 Tage werden bei Arbeitnehmern akzeptiert, die nicht Lehrer sind und demzufolge auch keine Ferien haben.


    Zitat

    Original von Avantasia
    ... oder länger dort geblieben ist. Arbeitstage mit mehr als 8 Stunden bzw. mehr als 14 Stunden erfordern besondere Erwähnung. Such mal nach "Verpflegungsmehraufwand" im Internet.


    À+


    Kannst du dir sparen:
    § 4 V Nr. 5 EStG

    Zitat

    2Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt


    Die Schule dürfte wohl als Tätigkeitsmittelpunkt angesehen werden dürfen.


    Allerdings: Wenn es keiner merkt - Glück gehabt. Ansonsten muss man mit den Streichungen leben.



  • DAS ist mir jetzt nicht so klar. Ferien sind unterrichtsfreie Zeit, aber kein Urlaub. Was ist denn mit Unterrichtsvor- und -nachbereitungen im Sinne von den Raum für die Grundreinigung völlig leer räumen und danach für eine neue Klasse wieder herrichten? Insbesondere in der Grundschule bei Wechsel eines Durchgangs (4 auf 1) ist das nicht zu unterschätzen und dauert EINIGE Vormittage. Warum sollten mir dafür, ebenso wie für Elternsprechtage am Samstag, Schulfest, etc. keine Fahrten zustehen?

  • Zitat

    Original von Annie111



    Das habe ich so nicht geschrieben - diese Sätze stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang. Bitte richtig zitieren.


    Mit mir musst du nicht diskutieren, sondern ggf. mit dem Finanzamt. Zur Not bleibt eben auch die Klage. Allerdings muss dann unter Umständen auch nachgewiesen werden, dass es tatsächlich so viele Arbeitstage gab (Klassenfahrten werden z. B. abgezogen, bewegliche Ferientage, Krankheitstage etc.).
    Ein Lehrer in Sachsen-Anhalt bekam übrigens nur 192 statt 230 Arbeitstage angerechnet: Finanzgericht Sachsen-Anhalt (Az.: 4 K 483/01).

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