Bezahlung von Vorgriffsstunden nach Ausscheiden aus dem Schuldienst!?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    zum 01. April 2010 habe ich als angestellter Lehrer meinen
    Arbeitsvertrag im Einvernehmen mit der Schulbehörde gekündigt, um
    vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in Vorruhestand zu gehen und
    Altersrente zu beziehen.
    In den letzten Schuljahren habe ich regelmäßig pro Woche Überstunden
    geleistet, die dann irgendwann ausgeglichen werden sollten. Damals
    konnte die Schulleitung natürlich immer noch davon ausgehen, dass ich
    bis zum 65. Lebensjahr tätig sein würde.
    Wie sieht nun die Rechtslage aus: Habe ich als Rentner noch Anspruch auf
    Vergütung dieser Überstunden?


    Für Ihr Bemühen bedanke ich mich!


    Mit freundlichen Grüßen


    micha

  • Ich weiß von einem Kunstkollegen, der damals vor 10 Jahren ausgestiegen ist um als selbständiger Künstler (Zeichner) zu arbeiten. In NRW haben wir damals die sogenannte "Vorgriffsstunde" (eine pro Woche mehr) geleistet. Diese Stunde wird den Kollegen nun zurückgegeben. Ich, da ich nicht mehr in NRW wohne sondern nun in HH, bekomme sie nachträglich ausgezahlt. Mein Kunstkollege hatte damals KEIN Anrecht auf Auszahlung der schon geleisteten Vorgriffsstunden.
    Vorgriffsstunden sind allerdings in dem Sinne keine Überstunden. Weiß jetzt
    ob Dir diese Information was hilft.
    Viel Erfolg damit.

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