Anforderung meiner Referendariatsakte anlässlich der Verbeamtung

  • Hallo! Ich habe mein Referendariat vor Jahren in NRW gemacht und bin direkt danach nach Hessen gezogen. Jetzt habe ich -nach vielen Jahren- endlich eine feste Stelle bekommen, meinen Besuch beim Gesundheitsamt problemlos hinter mich gebracht, alles eingereicht, die Schule hat jetzt angefangen...alles prima! Heute (klar, Freitag, vor'm Wochenende) kommt ein Brief von meinem zuständigen Schulamt, ich möge bitte die Adresse meines Studienseminars in NRW angeben, damit meine Akte angefordert werden kann sowie (im Nebensatz) eine Einwillingungserklärung, DASS die Akte angefordert werden darf. Keine Begründung, keine unnötigen Worte...! Ich meine, ich habe da prinzipiell nichts gegen, aber ist das normal? Ich kenne leider niemanden in einer vergleichbaren Situation - bei den Kolleginnen, die im Studienseminar des gleichen Schulamtes ihr Referendariat gemacht haben, die mussten keine 'Einwilligungserklärung" abgeben.
    Kann mir das jemand erklären? Bis Montag ist's noch lang...
    Danke, Nicole

  • Das ist leider der "normale" Schriftverkehr und Wortlaut der Schulämter bzw. Bezirksregierungen. Im Laufe der Zeit wundert man sich nicht mehr, weil man Unterlagen mehrfach einreichen muss, da sie verschwunden sind.
    Auch verschwinden gerne Beihilfeunterlagen.
    Immer schön Kopien und Notizen machen, damit du immer alles nachweisen kannst.


    Wir verwalten uns noch zu Tode!!!!!


    Liebe Grüße

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