Prüfungsrücktritt bei Krankheit

  • Hi!


    Ich werde aus unserer PO nicht ganz schlau (Lehramt Gym Baden-Württemberg, WPO 2001, 1. Staatsexamen).


    Da steht:

    Zitat


    (1) Wer nach seiner Zulassung zur Prüfung ohne Genehmigung des Prüfungsamtes von der Prüfung zurücktritt, erhält in dem betreffenden Fach die Note "ungenügend" (6,0).


    (2) Genehmigt das Prüfungsamt den Rücktritt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn die Ablegung der Prüfung durch Krankheit verhindert wird. Im Falle einer Erkrankung kann der Rücktritt grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn unverzüglich ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird, das die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält. Ein amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden.


    Im Zulassungsschreiben steht:

    Zitat

    ... so ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das die medizinischen Befundtatsachen enthalten muss, die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag erheblich sind. Über das Vorliegen von Prüfungsunfähigkeit entscheidet das Prüfungsamt. Ein amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden.


    (Die Unterstreichung ist original!)


    Sehe ich das richtig:
    1) Es ist dem Prüfungsamt völlig egal, wenn man VOR dem Examen wochen- oder monatelang krank war (und nicht lernen konnte), man kann nur zurücktreten, wenn man am Prüfungstag selber krank ist.
    2) Wenn man Pech hat, erkennt das Prüfungsamt die Krankheit nicht an und man gilt als durchgefallen.


    Unser Zentrum für Lehrerbildung konnte mir da nicht weiterhelfen und vor einem Anruf beim LLPA scheue ich mich irgendwie... auch wenn ich nicht vorhabe, irgendwas illegales hinzutricksen, aber irgendwie möchte ich keine unnötige Aufmerksamkeit erregen...


    Eine weitere Frage: Ich mache jetzt Mathe und im Frühjahr Bio. Solle ich Mathe nicht bestehen oder im Freiversuch wiederholen, kann ich das im Frühjahr oder Herbst 2011 machen. Es ist nicht möglich, Mathe im Frühjahr zu wiederholen und Bio auf den Herbst zu schieben (was lerntechnisch sinnvoller wäre). Wie wäre das bei einem Rücktritt wegen Krankheit - wäre dann das Schieben möglich?


    Hat jemand mit dem Freiversuch Erfahrung? Bis wann muss man sich dafür angemeldet haben?


    Ich weiß, mir kann hier keiner rechtsverbindliche Auskünfte geben, aber vielleicht hat ja doch jemand Erfahrungen. Ich kann auch gerne per PN etwas mehr Details geben.

  • Hallo,


    war in genau der Lage, krank zu sein zwischen schriftlicher Prüfung / Zulassungsarbeit und mündlicher Prüfung im gleichen Fach und gleichen Semester. Zu deinen Fragen:


    1) Es ist egal ob du vorher krank bist, das Argument "Ich konnte nicht lernen" zählt nicht, weil du theoretisch ja über Stoff aus deinem Studium geprüft wirst - und das hast du dir ja alles vorher angeeignet (Aussage laut Amt). Sprich selbst schuld, wenn du dein Prüfungsthema erst in den letzten drei Monaten lernst (Ironie off, meine Aussage).


    2) Ebenfalls korrekt. Primär entscheidet das Amt eigenständig, unter Umständen folgt die Anweisung, beim Amtsarzt vorstellig zu werden - und bei beidem ist nicht sicher, was geschehen wird.



    Für ausführlichere Antworten schreib mich einfach noch mal an.


    Gruß camel

  • Hi camelfilter,


    danke für deine Antwort! Ist natürlich nicht das, was ich hören wollte, aber ich hab's befürchtet, dass es so ist...


    Weißt du zufällig, wie es funktionieren würde, wenn ich krank wäre - würde dann Mathe im Frühjahr nachgeholt und Bio auf den Herbst rutschen oder würde Bio in jedem Fall im Frühjahr bleiben?


    Unser LLPA ist eh witzig, wir haben immer noch keine Prüfungstermine, obwohl der Prüfungszeitraum Montag in einer Woche anfängt :evil:.

  • Hallo,


    also Bio bleibt beim alten Termin bestehen, du müsstest dann Mathe und Biologie gleichzeitig ablegen.


    Bzw.: reden wir hier von der mündlichen oder der schriftlichen Examensprüfung? Vereinzelt - abhängig von der jeweiligen Uni - kann es auch sein, dass du bei der schriftlichen Prüfung an deiner Uni krankheitsbedingt nicht teilnehmen konntest, und dann einige Tage später in Karlsruhe mitschreiben durftest / musstest. Läuft aber nicht bei allen Unis sp, z.B. in Mannheim hast du Pech und bist beim nächsten Termin dran.

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