schwanger und befristet angestellt

  • Hallo,


    es geht mal wieder um das Thema Schwangerschaft. ;)
    Ich bin befristet in NRW angestellt und mein Vertrag wird vermutlich bis kurz in den Mutterschutz verlängert (zurzeit läuft er bis März und soll dann nochmal bis Mai verlängert werden, dann fängt mein Mutterschutz an). Aber was ist dann? Muss ich mich dann arbeitslos melden? Müsste das dann ja 3 Monate vor Ablauf des Vertrages machen und das wäre dann schon bald.
    Kennt sich das jemand aus?


    LG, maikaefer

  • Ja, du musst dich arbeitssuchend melden, meinen zumindest einige Arbeitsargenturen.


    MUtterschaftsgeld gibts von der KK in Höhe des Krankengeldes nach Vertragsende.
    Arbeitslos meldest du dich dann erst ab dem ersten Tag, ab dem du wieder arbeiten möchtest!

  • d.h. ich melde mich arbeitssuchend. Arbeitslos ist dann nochmal was anderes, richtig?
    Geht das denn einfach so? Wenn ich mich arbeitssuchend melde, wollen die mich dann nicht irgendwo unterbringen? Bisher wusste ich immer, dass ich einen Anschlussvertrag bekomme und habe daher auf diesem Gebiet keine Erfahrung.
    Und ich beziehe ja trotzdem Elterngeld, bzw. würde ich das ja beantragen. Wer bezahlt das denn? Das LBV? Oder habe ich dann auch Recht auf Arbeitslosengeld?

  • Zitat

    Original von Maikaefer03
    d.h. ich melde mich arbeitssuchend. Arbeitslos ist dann nochmal was anderes, richtig?
    Geht das denn einfach so? Wenn ich mich arbeitssuchend melde, wollen die mich dann nicht irgendwo unterbringen? Bisher wusste ich immer, dass ich einen Anschlussvertrag bekomme und habe daher auf diesem Gebiet keine Erfahrung.
    Und ich beziehe ja trotzdem Elterngeld, bzw. würde ich das ja beantragen. Wer bezahlt das denn? Das LBV? Oder habe ich dann auch Recht auf Arbeitslosengeld?


    Genau, du meldest dich arbeitssuchend.


    Da sie ja wissen, dass du nicht zur Verfügung stehst werden die dich auch nicht unterbringen wollen!
    Elterngeld gibts immer vom Bund und muss je nach Budnesland bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Der AG hat damit nichts zu tun!
    Die Höhe ist davon bei dir ja auch nicht betroffen. Arbeitslosengeld gibst nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehtst, also erst nach dem Mutterschutz frühestens udn nur wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.


    Dann gibts aber nur 300 Euro Eltenrgeld!

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