Beiträge von Maikaefer03

    Eine Freundin (verbeamtet, NRW, seit Juni in Elternzeit) möchte sich zum Sommer nächsten Jahres, wenn sie wieder arbeiten geht, an eine andere Schule versetzen lassen. Muss sie nun über oliver bis zum 15.12. ihren Antrag stellen oder wie es in dem Schreiben der Bezreg steht, sich erst im Juni melden und den Antrag stellen? Ich konnte ihr da nicht helfen und dachte, vielleicht weiß hier ja einer bescheid.


    LG

    bei der GEW NRW findest du das hier:


    http://www.gew-nrw.de/fileadmi…_und_knapp/Elternzeit.pdf


    Das würde vermutlich bedeuten, dass dem 1. Antrag definitiv nicht stattgegeben wird, da du dann voll in Elternzeit bist, aber ob du`s probieren sollst, weiß ich nicht.


    Kann aber von einer Kollegin berichten, die ein Jahr und zwei Wochen in Elternzeit war (war auch Mitte Januar Geburtstermin und sie hat dann zum 1.2. wieder angefangen), und sie musste (weil über ein Jahr Elternzeit) über oliver sich "wieder" einstellen lassen und hat dann den Versetzungsantrag genutzt und ist wohnortnäher untergekommen, direkt beim ersten Mal. Kann also klappen...


    Wisst ihr schon, was es wird? ;)

    Habe da auch nochmal eine Frage, die daran anknüpft:


    Wenn mein Mann voll arbeitet und ich in Elternzeit bin, bekommt er dann den vollen Familienzuschlag? Weil ich dann ja nichts bekomme (also nach dem Mutterschutz, wenn meine Bezüge auch aufhören und ich ELterngeld bekomme), bisher bekommen wir beide die Hälfte (NRW, beide verbeamtet).


    Liebe Grüße,
    Maikaefer


    Habe da auch nochmal eine Frage, die daran anknüpft:


    Wenn mein Mann voll arbeitet und ich in Elternzeit bin, bekommt er dann den vollen Familienzuschlag? Weil ich dann ja nichts bekomme (also nach dem Mutterschutz, wenn meine Bezüge auch aufhören und ich ELterngeld bekomme), bisher bekommen wir beide die Hälfte (NRW, beide verbeamtet).


    Liebe Grüße,
    Maikaefer


    gebe mir die Antwort selbst, nachdem gerade zufällig eine Kollegin angerufen hat, bei der es ähnlich ist: JA, er bekommt den vollen Familienzuschlag. :)

    Habe da auch nochmal eine Frage, die daran anknüpft:


    Wenn mein Mann voll arbeitet und ich in Elternzeit bin, bekommt er dann den vollen Familienzuschlag? Weil ich dann ja nichts bekomme (also nach dem Mutterschutz, wenn meine Bezüge auch aufhören und ich ELterngeld bekomme), bisher bekommen wir beide die Hälfte (NRW, beide verbeamtet).


    Liebe Grüße,
    Maikaefer

    Sie müsste weiterhin nur 30% bezahlen und sollte auch selber beihilfeberechtigt sein.


    in nrw bist du während der elternzeit nicht selbst beihilfebrechtigt, wenn dein mann auch beihilfe bezieht.
    dann sind alle rechnungen über die beihilfestelle deines mannes einzureichen.

    Meine Freundin, NRW, ist selber beihilfeberechtigt - Wonach richtet sich das denn? Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Und auch abhängig davon, ob der Mann beihilfeberechtigt ist?

    die teile über die beihilfe laufen über dich. in der elternzeit steigt der beihilfeanspruch auf 70%. das heißt es bleiben noch 30% über die versicherung.

    Habe auch zwei Fragen dazu:
    1) Die Frau zahlt weiter ihre PKV und bekommt den Zuschuss von 31 Euro. Bezahlt sie voll oder nur die 30%? Oder bezieht sich die 30% auf den Mann, bzw. auf denjenigen, der in Elternzeit ist?
    2) Wenn die Frau in Elternzeit ist, läuft die Beihilfe dann über den Mann?


    Danke

    Wenn das nur so wenig sind, dann sind die in der Regel insgesamt und leider nicht pro Kind, aber auch das kann in jedem Bundesland anders sein.


    Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich.
    wir hatten in einer der letzten Konferenzen auch das THema und unsere Schulleitung sagte, es sind insgesamt 5 Tage (nicht pro Kind) in NRW für beamtete Lehrer. Da muss man dann Sonderurlaub einreichen und ein Attest vom Kinderarzt sowie schriftliche bstätigen, dass keine andere Person das Kind betreuen konnte. Nachdem ich das dieses Jahr nun schon 2 mal gemacht habe, werde ich mich demnnächst krank melden, da mir das einfach zu viel Bürokratie ist.

    Ich habe mich als "normaler" Grundschullehrer auf eine sonderpädagogische Stelle an einer Grundschule beworben. Wie ist das denn dann eigentlich mit dem Gehalt? Ich weiß, dass Sonderpädagogen A13 bekommen, gilt das dann auch für mich? Oder muss ich erst die Sockelqualifikation machen oder muss ich sogar erst Sonderpädagogik nachstudieren, um an A13 zu kommen?
    Wäre schön, wenn mir einer weiterhelfen könnte, Danke, schonmal.

    Ich war letztes Jahr auch am Sonntag bei den Kommuniongottesdiensten "meiner" Kinder. Da diese in drei Gemeinden wohnen, also drei Sonntage unterwegs. Ich wurde aber auch für Fürbitten eingeplant und wirklich nett von den Eltern gefragt, ob ich dazu überhaupt bereit wäre. War okay.

    Zitat

    Original von PeterKa
    Das ist Steuerlich relevant, du hast eine Auswärtstätigkeit, die sich steuerlich incl. Verpflegungsgeld und besserer Fahrtkostenabrechung bemerkbar macht.


    Kann das jeder absetzen, der abgeordnet ist? bin ebenso abgeordnet, aber nur befristet angestellt...

    kannte von meiner Ref.-Schule solche Handzettel und greife immer noch darauf zurück (Ablauf Notenkonferenz, auch wichtige Formulierungen fürs Zeugnis, was zu Beginn des Schuljahrs gemacht werden muss, etc.) Bin nämlich mittlerweile an mehreren Schulen gewesen, an denen es "wie immer" gemacht wird und ich als Neuling immer voll auf dem Schlauch stand und immer diese blöde Nachfragen auch mal satt hatte. Da gab es dann keine Mappen oder Zettel, jeder wusste so halbwegs bescheid und dann wird das einfach mal so gemacht, "wie immer" halt. ;)

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