Elternzeit und KV

  • Morgen,


    meine Frau und ich sind beide verbeamtete Lehrer. Sie ist schwanger und wir erwarten in Kürze unser erstes Kind; für die ersten 12 Monate wird sie in Elternzeit gehen und das Kind betreuen... nun stellt sich mir die Frage: " Wie läuft das mit der Krankenversicherung und dem Beihilfeanspruch?"


    Kommt sie mit in meine Krankenversicherung? - Ich habe irgendwo gelesen, dass Sie über mich versorgungsberechtigt ist.
    Oder läuft ihre Versicherung dann weiter?


    Hoffe man kann mich aufklären,
    Danke schonmal!
    foxsoft

  • hallo,


    also sie muss die kv (ich geh mal davon aus, dass sie privat ist) ganz normal weiter bezahlen.
    sie bekommt aber einen zuschuss von 31€ im monat.


    die teile über die beihilfe laufen über dich. in der elternzeit steigt der beihilfeanspruch auf 70%. das heißt es bleiben noch 30% über die versicherung.

  • Genauso ist es.


    Wichtig ist jedoch, dass die PKV rechtzeitig vom erhöhten Beihilfeanspruch erfährt, damit der Leistungsanspruch auf 30% runtergefahren werden kann (und die Beiträge sich ebenfalls entsprechend reduzieren).


    Wichtig ist auch, dass Du die Beihilfestelle über die entsprechende Änderung informierst, vor allem dann, wenn Ihr nicht an derselben Schulform seid und/oder ihr unterschiedliche Sachbearbeiter habt.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wichtig ist auch, dass Du die Beihilfestelle über die entsprechende Änderung informierst, vor allem dann, wenn Ihr nicht an derselben Schulform seid und/oder ihr unterschiedliche Sachbearbeiter habt.

    Aber auch, wenn ihr an der gleichen Schulform seid, den gleichen Sachbearbeiter habt, du die KV-Bestätigung über die veränderten Prozente beilegst und Rechnungen der Geburt einreichst, ist es ganz dramatisch, wenn du das Kreuzchen bei "es hat sich was verändert" nicht machst... :autsch: edit: Äh, mein Satz ergab vorhin irgendwie keinen Sinn...

    Bolzbold #5

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  • die teile über die beihilfe laufen über dich. in der elternzeit steigt der beihilfeanspruch auf 70%. das heißt es bleiben noch 30% über die versicherung.

    Habe auch zwei Fragen dazu:
    1) Die Frau zahlt weiter ihre PKV und bekommt den Zuschuss von 31 Euro. Bezahlt sie voll oder nur die 30%? Oder bezieht sich die 30% auf den Mann, bzw. auf denjenigen, der in Elternzeit ist?
    2) Wenn die Frau in Elternzeit ist, läuft die Beihilfe dann über den Mann?


    Danke

  • Ich hänge mich mal hier mit an: Ich habe letzte Woche mein erstes Kind bekommen. Nun habe ich eine Rechnung aus dem Krankenhaus bekommen. 1x für meinen Aufenthalt und 1x für den Aufenthalt des Kindes. Ich bin 50% bei der Beihilfe und 50% bei der PKV versichert. Das Kind wird über meinen Mann gesetzlich versichert. Wer zahlt die Rechnung des Kindes? Pkv oder Gkv?
    Außerdem haben wir ein Neugeborenen-Screening gemacht, es wurde gesagt, dass es kostenlos ist. Nun habe ich die Rechnung dafür bekommen. Reiche ich die bei der Gkv ein?


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

  • Die Rechnungen für das Kind hätten gar nicht an dich gehen dürfen, sondern gleich mit der GKV abgerechnet werden müssen. Hattet ihr die angegeben im KKH? Sonst noch mal das KKH anrufen und darauf hinweisen, dass das Kind nicht über dich versichert ist, sondern über deinen Mann.

  • Die Rechnungen zur Geburt und den darauffolgenden Aufenthalt werden über die Krankenversicherung der Mutter finanziert.
    Wechselt das Kind das Krankenhaus ist die Krankenversicherung des Kindes zuständig. Du reichst die Rechnungen also
    ganz normal ein und bekommst die Kosten von der Beihilfe und der PKV ersetzt.

  • in nrw bist du während der elternzeit nicht selbst beihilfebrechtigt, wenn dein mann auch beihilfe bezieht.
    dann sind alle rechnungen über die beihilfestelle deines mannes einzureichen.

  • Die Rechnungen zur Geburt und den darauffolgenden Aufenthalt werden über die Krankenversicherung der Mutter finanziert.


    Ich weiß, das genau das eben einige KK nicht machen, denn sie hatten ja nie das Kind als Mitglied, dementsprechend wechselt das Kind auch nicht die KK, sondern schließt ab Geburt eine in der GKV ab und diese muss somit die Kosten übernehmen.
    Wie gesagt würde ich deshalb GKV und KKH anrufen und fragen, wie es nun läuft und bei der PKV auch anfragen, je nach Antwort.
    Edit: Ich habe noch einmal nachgelesen, ich hatte es richtig in Erinnerung, zahlen muss auf jeden Fall die GKV alles nach der Entbindung für das Kind, einige KK strecken das Geld aber erst einmal vor und holen es sich dann von der GKV wieder. Also kläre das möglichst bald, ob die Abrechnugn nicht gleich an die GKV gehen sollte.

  • Sie müsste weiterhin nur 30% bezahlen und sollte auch selber beihilfeberechtigt sein.


    in nrw bist du während der elternzeit nicht selbst beihilfebrechtigt, wenn dein mann auch beihilfe bezieht.
    dann sind alle rechnungen über die beihilfestelle deines mannes einzureichen.

    Meine Freundin, NRW, ist selber beihilfeberechtigt - Wonach richtet sich das denn? Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Und auch abhängig davon, ob der Mann beihilfeberechtigt ist?

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