Bewertungsfrage Deutsch Sek II

  • Ich habe in einer Klausur den Fall, dass der Schüler nicht über die Inhaltsangabe eines Textes hinausgekommen ist. Abgesehen davon, dass dieser Fall extrem ist: Wenn ein Schüler die 2. Aufgabe nicht bearbeitet und ihm damit ja auch schon die inhaltlichen Punkte fehlen, wie geht ihr dann mit dem Punkt im die Darstellung bewertenden Teil "strukturiert seinen Text kohärent, schlüssig, stringent und gedanklich klar"´um, bei dem es ja auch um die angemessene Gewichtung geht.
    Wie geht ihr überhaupt mit den Punkten im Darstellungsteil um, wenn z.B. nur eine Spalte geschrieben wurde? Das lässt sich doch kaum bewerten bzw. ich kann ja nicht eine Spalte sprachlich vergleichen mit z.B. 10 ...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo AK,


    ein Beispiel aus Geschichte:


    Dort hat es jüngst eine Dienstbesprechung der Bezirksregierung gegeben, bei denen auf dieselben Probleme, die es ja in allen Fächen mit analog gegliederter Aufgabenstellung gibt, eingegangen wurde.


    Dort wurde deutlich gesagt, dass man im Darstellungsbereich drastisch Punkte abziehen darf, weil man die Klausur ja als Ganzes betrachten soll. Wenn zwei Aufgaben fehlen, kann es somit auch nur sehr wenig Punkte im darstellenden Bereich geben, weil eben zwei Drittel der Klausur fehlen.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir das aufgrund des anderen Bundeslandes ja nur sehr vage vorstellen. Aber es hört sich an, wie wenn die Arbeit eigentlich im 5er-Bereich liegen würde, weil ja kaum eigenständig aufgebaut werden kann, wenn lediglich der Inhalt aufgezeigt wird. Was bekommst Du denn raus, wenn Du die Arbeit bepunktest?

  • Punkte in der Darstellungsleistung werden extrem gekürzt, hatte neulich einen ähnlichen Fall. Und wenn rechnerisch nur ein Punkt rauskommt, ist das eben so. Inhalt ist eben nur Anforderungsbereich I, damit kann man eben nicht so viel reißen...

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    • Offizieller Beitrag

    Hinzu kommt, zumindest in Englisch, dass wenn eine der beiden Teilleistungen (Sprache oder Inhalt) insgesamt ungenügend ist (d.h. 12 / 18 von 60 / 90 Punkten), die Klausur ohnehin nicht besser als 5+ gewertet werden darf.


    Gibt es nicht Ähnliches für Deutsch?

  • Die hier genannte Klausur ist sicherlich ein Extremfall und kann eigentlich auch nicht anders bewertet werden. Aber für mich ist die Frage auch im Hinblick auf etwas ausführlichere als die genannte Klausur interessant.

Werbung