Abordnung - Versetzung - Vertretungslehrer?!?!

  • Hallo alle zusammen!


    Da ich über die Suchfunktion nichts entsprechendes gefunden habe, eröffne ich mal ein neues Thema...


    Es geht um folgendes Problem: So wie's im Moment aussieht wird meine Klasse im nächsten Schuljahr mit der Parallelklasse zusammengelegt, weil wir nur noch 27 oder 28 Kinder haben. Ich hatte zum 01. Februar eine Planstelle an meiner aktuellen Schule bekommen, bin aber die "Neuste" im Kollegium und muss daher zwangsläufig gehen, wenn es denn wirklich soweit kommt.


    Jetzt meine Frage: Werde ich dann an eine andere Schule versetzt? Oder nur abgeordnet und habe dann irgendwann vll die Chance, zurückzukehren? Fühle mich nämlich wirklich sehr wohl an der Schule... Oder kann es mir sogar passieren, dass ich wieder irgendwo als Feuerwehrlehrerin oder nur zu kurzzeitigen Vertretungen eingesetzt werde?


    Und wenn ich wirklich versetzt oder abgeordnet werde, wie weit kann die neue Stelle dann entfernt sein? Bleibt man im Kreis oder kann es bundeslandweit sein? Problem ist nämlich, dass ich verheiratet bin und keine Lust auf eine Wochenendehe habe... Außerdem bauen wir gerade ein Haus und könnten uns eine zweite Wohnung unter keinen Umständen leisten :(


    Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!


    Schonmal vielen Dank für eure Antworten!


    Viele Grüße


    MelS


    PS: Gerade kommt mir ein schrecklicher Gedanke: Ich bin ja noch in der Probezeit, können die mich aus irgendeinem "fadenscheinigen" Grund auch noch rauswerfen?! (Okay, wahrscheinlich steiger' ich mich gerade etwas rein...Sorry :depp: )

  • Hallo MelS,



    Es geht um folgendes Problem: So wie's im Moment aussieht wird meine Klasse im nächsten Schuljahr mit der Parallelklasse zusammengelegt, weil wir nur noch 27 oder 28 Kinder haben. Ich hatte zum 01. Februar eine Planstelle an meiner aktuellen Schule bekommen, bin aber die "Neuste" im Kollegium und muss daher zwangsläufig gehen, wenn es denn wirklich soweit kommt.


    (Meine Aussagen beziehen sich auf NRW, sollten aber generell gelten. Grundlage RdErl. v. 24.11.1989 "Versetzung von LuL an öff. Schulen).


    Nein, ist nicht gesagt. Kommt auf Deine Fächer an; darüber hinaus sollen Versetzungen (im Interesse der Betroffenen) durch Beratungsgespräche vorbereitet werden. Ein Erreichen des Einverständnisses ist Ziel dieser Gespräche.



    Jetzt meine Frage: Werde ich dann an eine andere Schule versetzt? Oder nur abgeordnet und habe dann irgendwann vll die Chance, zurückzukehren? Fühle mich nämlich wirklich sehr wohl an der Schule... Oder kann es mir sogar passieren, dass ich wieder irgendwo als Feuerwehrlehrerin oder nur zu kurzzeitigen Vertretungen eingesetzt werde?


    Tja, das sind völlig unterschiedliche Dinge. Die Abordnung wäre temporär und Du würdest dann wieder zurückkehren. Eine Versetzung ist dauerhaft. Kurzzeitige Vertretungen sind nicht möglich, da sonst zugleich eine Änderung Deines Vertrages erfolgen müsste (Versetzungen sollten in diesem Fall "horizontal" erfolgen).



    Und wenn ich wirklich versetzt oder abgeordnet werde, wie weit kann die neue Stelle dann entfernt sein? Bleibt man im Kreis oder kann es bundeslandweit sein? Problem ist nämlich, dass ich verheiratet bin und keine Lust auf eine Wochenendehe habe... Außerdem bauen wir gerade ein Haus und könnten uns eine zweite Wohnung unter keinen Umständen leisten


    Im schlechtesten Fall bundeslandweit. Aber s.o.: Einverständniserzielung.


    (Kein Trost, aber zur Info: Bei Umzug aus dienstlichen Gründen, sind Umzugskostenvergütungen zuzusagen. Zweiter Haushalt wäre dann außerdem steuerlich absetzbar.)



    PS: Gerade kommt mir ein schrecklicher Gedanke: Ich bin ja noch in der Probezeit, können die mich aus irgendeinem "fadenscheinigen" Grund auch noch rauswerfen?! (Okay, wahrscheinlich steiger' ich mich gerade etwas rein...Sorry )


    Probezeit wovon?


    In NRW explizit benannt: Eine Versetzung ist durch die örtliche Personalvertretung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG, d.h. diese wäre auch ein guter Ansprechpartner.


    Beste Grüße


    Michael

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