Elternzeit Familienzuschlag

  • Hallo, etwas weiter unten wurde erwähnt, dass derjenige , der das Kindergeld erhält den Familienzuschlag bekommt. Das bin in unserem Falle ich.


    Ist es möglich, dass mein Partner für unser 1. und 2. Kind das Kindergeld beantragt, um während der Zeit, wenn ich Elterngeld erhalte in den Genuss des Familienzuschlages komme?


    Ist danach wieder ein Wechsel möglich?


    Andere Frage: Ich möchte länger als ein Jahr Elternzeit nehmen, aber bereits nach einem Jahr mit ca. 12 Std. wieder einsteigen.
    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es besser ist, nur zwei Jahre Elternzeit zu nehmen. Aber kann ich nicht auch sagen, ich nehme drei Jahre Elternzeit (da ich nicht vorhabe Vollzeit zu arbeiten) und steige nach einem Jahr für 12 Stundnen ein, beantrage im 3. Jahr evtl. Stundenerhöhungauf vielleicht 16 Stunden?


    Weiß jmd. Rat?


    Danke, mona

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du offiziell direkt von Anfang an mehr als ein Jahr Elternzeit beantragst, dann kommst Du in NRW automatisch in den Versetzungspool, d.h. Du musst damit rechnen, nach der entsprechenden Zeit nicht mehr an Deine Schule zurück zu können.


    Sinnvoller ist es, zunächst ein Jahr Elternzeit zu beantragen, dann rechtzeitig zu verlängern und sich selbst unterhälftig oder ggf. mit mehr Stunden zu vertreten. Dieses "Spiel" kann man dann für das dritte Jahr auch weiterführen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Dankeschön, Bolzbold.


    Wann inetwa müsste man die Verlängerung der Elternzeit angeben? Bei uns muss man bis April für das kommende Schuljahr die Stundenzahlwünsche einreichen. Ggf. wäre ein Monat vorher oder gleich zu Beginn des zweiten Halbjahres für die Planung nicht schlecht.

  • Hallo, etwas weiter unten wurde erwähnt, dass derjenige , der das Kindergeld erhält den Familienzuschlag bekommt. Das bin in unserem Falle ich.


    Ist es möglich, dass mein Partner für unser 1. und 2. Kind das Kindergeld beantragt, um während der Zeit, wenn ich Elterngeld erhalte in den Genuss des Familienzuschlages komme?


    Ist danach wieder ein Wechsel möglich?


    Hallo Mona,


    bei uns (NRW) war das möglich. Im Eifer des Gefechts hatte ich Kindergeld beantragt, da ich während des Mutterschutzes den Familienzuschlag bekam, ging ich naiverweise davon aus, dass ich ihn mit dem Kindergeld weiter bekäme, wenn ich das erste Jahr zuhause bleibe. :D Als wir den Irrtum bemerkten, rief ich beim LBV an und mir wurde erklärt, dass ein Wechsel unproblematisch sei, wir müssten nur beim zuständigen Amt (Familienkasse)einen Kindergeldantrag stellen mit einem zusätzlichen erklärenden Schreiben, dass ein Wechsel gewünscht sei. Den Rest regelten die Ämter untereinander. Jetzt läuft es über den Namen meines Mannes und er erhält den Familienzuschlag. Ein Wechsel ist also unproblematisch.

  • Nur derjenige, der arbeitet, erhält auch den Familienzuschlag. Da ich Elterngeld beziehe und ein Jahr Vollzeit zuhause bleibe, bekomme ich ihn nicht, daher der Wechsel des Kindergeldbeziehers, mein Mann bekommt jetzt den Zuschlag und das Kindergeld. Bei einer halben Stelle würde ich die Hälfte des Zuschlages erhelten, liefe das Kindergeld wieder auf meinen Namen. Um doppelte Anträge zu vermeiden ist der Familienzuschlag an das Kindergeld gekoppelt.

  • Hm, etwas hatte ich vergessen, es sind zwar beide Elternteile im öffentlichen Dienst, aber mein Partner ist nicht verbeamtet, daher gibts für ihn auch keinen Familienzuschlag im Falle des Wechsels und überhaupt.


    Grüße Mona

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