Diabetes und Verbeamtung?

  • Hallo,


    habe diese Woche erfahren, dass ich Diabetes habe und auch Insulin spritzen muss. Bin natürlich nicht sehr erbaut.


    Nun habe ich auch daran gedacht, dass ich zwar schon verbeamtet bin, aber eben noch auf Probe. D.h. auch, dass ich in 2 Jahren oder so nochmal zum Amtsarzt muss. Hat einer von euch schon mal davon gehört, dass man nicht verbeamtet wird mit Diabetes? Es gibt ja viele Gerüchte darüber, aber kennen tue ich niemanden, dem es schon so ergangen ist. Bei Übergewichtigen habe ich schon gehört, das diese oft erst abnehmen müssen. Das bin ich aber nicht.


    Wäre super, wenn ihr vielleicht etwas dazu wisst.


    Gruß, Karina

  • Hallo Karina, das tut mir sehr leid, das war sicher ein Schock für dich, aber mit der Krankheit lässt es sich gut leben. Ich weiß von Lehrern mit Diabetes, die verbeamtet wurden, weil sie einen Schwerbehindertenausweis hatten. Ob eine Verbeamtung auch ohne Ausweis möglich ist, weiß ich nicht. Aber Diabetes ist kein Hinderungsgrund für eine Verbeamtung, wichtig ist nur, dass du mit der Krankheit verantwortlich umgehst.

  • Aus welchem Bundesland kommst du denn? Nicht überall muss man nochmal zum Amtsarzt. In Hessen z.B. habe ich die Urkunde ohne nochmaligen Besch bekommen. Bist du überhaupt sicher, dass du nochmal hin muss?

  • Also, ich bin auch in Hessen. Das hört sich ja schon einmal gut an. ich dachte, ich muss auf jeden Fall nochmal hin. Am besten ich frage dann nochmal die Kollegen an meiner Schule. Vielen Dank für die ANtworten,


    Karina

  • Hallo Karina,
    ich lebe seit 24 Jahren mit der Krankheit und es lässt sich damit aushalten.
    An deiner Stelle würde ich sofort einen Schwerbehindertenausweis beantragen, denn:
    Falls du doch noch einmal zum Amtsarzt musst, kann er die Diabetes nicht als Hinderungsgrund ansehen.
    Du bekommst steuerliche Vorteile-
    Wenn du Insulin spritzt, müsstest du eigentlich 50% Schwerbehinderung anerkannt bekommen und somit bei voller Stelle ein anrecht auf 2 Erlassstunden haben.


    Das gilt auch alles schon, wenn du nur den Antrag beim Versorgungsamt gestellt hast.
    Wenn du nicht als schwerbehindert eingestuft bist, will der Amtsarzt meist einen Nachweis eines optimal eingestellten Diabetes, d.h. HbA1c nicht höher als 6.


    Liebe Grüße
    Tamina

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