Vertretung

  • Hallo,



    ich habe einige rechtliche Frage zu Vertretungsstellen, vielleicht gibt es hier ja jemanden der mir helfen kann.


    Ich würde gerne nach meinem Studium (Abschluss BA im Februar 2012) als Seiteneinsteiger in den Schuldienst. Nun bin ich noch Student im letzten Semester und muss nur noch meine BA Arbeit schreiben. Da ich also viel Zeit habe, wollte ich gerne schonmal eine Vertretungsstelle annehmen, nachdem ich gehört habe dass dies auch Studenten schon machen können!


    Nun hatte ich auch schon zwei vielversprechende Auswahlgespräche. Leider habe ich bei beiden eine Absage bekommen mit der Begründung: Es hätte sich ein "richtiger" Lehrer beworben und den müsste die Schule einstellen. Gerade heute meinte der Schulleiter, ich hätte ihm sehr gut gefallen, aber er kann mich nicht einstellen, er musste dem Lehrer die Zusage geben :(



    Ich habe schon gelesen, dass bei Dauerbeschäftigungsverhältnissen, die Regelbewerber den Seiteneinsteigern vorgezogen werden müssen. Aber gilt das auch für Vertretungsstellen?


    Gibt es da vielleicht eine gesetzliche Grundlage?


    Ich hätte da gerne mal ein Argument, falls es noch ein Auswahlgespräch geben sollte!


    Über eure Erfahrungen würde ich mich sehr freuen...



    MfG


    Tigga

  • Hey Tigga,


    zunächst einmal: Wie sieht denn bei deinem B.A. die Regelstudienzeit aus? Normalerweise dürfte der Abschluss allein doch gar nicht ausreichen, um sich überhaupt für den Seiteneinstieg zu qualifizieren. Oder täusche ich mich da? Vertretungsstelle sollte aber kein Problem sein. Da dürfen dann auch die Schulleiter selbst entscheiden.


    LG

  • Hi,



    mein BA Studium hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Für die PE ist dies aber ausreichend, soweit ich weiß!


    Aber mir gehts auch im Moment nur um Vertretungsstellen.


    Kann mich als Student der SL einstellen, auch wenn es einen "richtigen" Lehrer unter den Bewerbern gibt???


    Gibt es dazu eine schriftliche Regelung?


    Hat jemand von euch schonmal Erfahrungen mit diesem Thema gemacht und kann mir davon berichten?


    Bin halt gerade sehr frustriert, weil der SL heute mit dieser Begründung abgesagt hat. Er meinte er hätte mich ansonsten sehr gerne eingestellt musst aber dem "richtigen" Lehrer die Zusage geben! :(



    MfG

  • Bei den Vertretungsstellen gilt dies nicht. Allerdings werden viele Schulleiter wahrscheinlich schon eher ausgebildete Lehrkräfte bevorzugen. Um welche Fächer geht es bei dir und warum studierst du nicht einfach noch regulär den Master of Education?

  • Ich habe schon gelesen, dass bei Dauerbeschäftigungsverhältnissen, die Regelbewerber den Seiteneinsteigern vorgezogen werden müssen. Aber gilt das auch für Vertretungsstellen?

    Auch bei Dauerbeschäftigungsverhältnissen kommt es vor, dass ein SE einem Regelbewerber vorgezogen wird ... aber superselten ;) ... habe das nie irgendwo gelesen, dass Regelbewerber vorgezogen werden müssen ... aber es wird zu 99,99% so praktiziert.


    Bei Vertretungsstellen trägt alleine der SL die Verantwortung ... und das der einen ausgebildeten Lehrer, der im Moment nur noch ohne feste Stelle ist, einem Bewerber ohne Lehrerausbildung vorzieht ... das ist doch nachvollziehbar. Was er dann dem Nichtlehrerbewerber erzählt ist wieder eine andere Geschichte ... es kann aber auch sein, dass der SL nur denkt, er müsse das tun (siehe oben).

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



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