Beihilfeanspruch Kind?

  • Hi,


    wenn man selbst verbeamtet ist, bekommt das Kind dann auch Beihilfe?
    Mein Mann ist auch privat versichert (als Selbständiger).


    Danke und LG

  • Nein. Das Kind bekommt keine Beihilfe, sondern du als Beamtin für das Kind, sofern es bei dir im Familienzuschlag berücksichtigt ist.

  • Mmh, kannst du das etwas genauer erklären? :) Also ich bekomme ja 50% Beihilfe. Das Kind dann auch oder mehr oder weniger?
    Es muss ja auf jeden Fall privat versichert werden.

  • Super, danke für den Link, das hab ich jetzt verstanden.
    Ist das Kind auf jeden Fall beihilfeberechtigt, unabhängig vom Einkommen des Partners (über Jahresentgeltgrenze).

  • Ist das Kind auf jeden Fall beihilfeberechtigt, unabhängig vom Einkommen des Partners (über Jahresentgeltgrenze).

    Wie schon oben erwähnt, ist nicht das Kind beihilfeberechtigt, sondern du bist es, allerdings nicht in jedem Fall, sondern nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, d. h. das Kind muss bei dir im Familienzuschlag berücksichtigt sein. Bis zur Volljährigkeit ist dies die Regel; darüber hinaus nur, wenn es in Ausbildung ist und bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Auf das Einkommen des Ehepartners kommt es dabei nicht an.


    Zitat

    Es muss ja auf jeden Fall privat versichert werden

    Nein, dazu besteht keine Pflicht. Es ist allerdings empfehlenswert, wenn du die Differenz zu 100 % der Kosten nicht selbst tragen möchtest.

  • Wie schon oben erwähnt, ist nicht das Kind beihilfeberechtigt, sondern du bist es, allerdings nicht in jedem Fall, sondern nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, d. h. das Kind muss bei dir im Familienzuschlag berücksichtigt sein.

    hmm heißt das, dass mein sohn in der elternzeit dann über meinen mann mitversichert wird?
    ich zahl zwar weiter in die private versicherung und bin ja auch weiter beihilfeberchtigt, aber den familienzuschlag wird in der elternzeit mein mann geltend machen, da er auch beamtet ist.
    muss ich das irgendwo angeben? und wenn wo? direkt bei der bezreg?
    muss mein mann um den familienzuschlag zu erhalten auch das kindergeld bekommen?
    ich glaub dann muss ich erstmal noch bei der familienkasse anrufen.


    lg

  • gut, dass ich angerufen habe.. ok.. also ich bin quasi in elternzeit nicht mehr selbst beihilfeberchtigt, da ich dann über meinen mann versorgungsberechtigt bin...
    außerdem bin ich jetzt bei der kvw... vorher im sek 1 bereicht direkt bei der bezreh (ist das ein unterschied?)


    UND... in elternzeit brauch ich mich nur zu 30% in der privaten versichern, da ich über meinen mann versorgungsberechtigt bin mit 70%... gut zu wissen.. da spart man dann ja doch ein paar euros..


    lg coco

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