Übertritt von staatlich genehmigter Realschule an ein Gymnasium

  • Im Internet habe ich für diesen Fall nur folgende Information gefunden:


    "Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt."


    Mehr konnte ich nicht finden. Interessieren würde mich, wann in etwa der PU immer stattfindet, um welche Fächer es sich dreht, wir hoch die Anforderungen sind, usw. Informationen können auch gerne als PN an mich geschickt werden.


    Danke schon mal im Voraus und an alle Bayern: SCHÖNE FERIEN!!! :party:



    Bibo

    • Offizieller Beitrag

    In der Regel findet der Probeunterricht Mitte Mai statt. Geprüft wird an drei Tagen, und zwar Mathematik und Deutsch. An den ersten beiden Tagen wirds schriftlich abgelegt und am dritten Tag mündlich. Die Aufgaben dafür kommen zentral aus dem KM - finden sich aber bestimmt im Internet, entweder beim ISB oder bei den MB-Seiten der Bezirke.


    Die Anforderungen sind in den letzten Jahren, vor allem an der Realschule, gesunken. Allerdings sind auch die Übertrittsbestimmungen gesunken.


    Seltsam finde ich deine Anfrage, weil es um den Übertritt von der Realschule aufs Gymnasium geht - um welche Jahrgangsstufe geht es da? Denn der PU ist eigentlich nur für den Übertritt von 4 auf 5 gedacht, jedenfalls der, der einheitlich gestaltet wird. Geht es um den Übertritt in andere Jahrgangsstufen gelten andere Bedingungen.

  • Seltsam ist die Anfrage gar nicht. Sie betrifft mich nur nicht als Lehrkraft. Vielleicht hätte ich das dazuschreiben sollen.


    Konkret geht es um einen Wechsel nach Klasse 5 oder 6. So wie ich das verstanden habe, findet dafür ein eigener PU statt, der auch einheitlich gestaltet sein soll. Den Ablauf des PU nach der 4. Klasse kenne ich und wollte wissen, inwieweit es Unterschiede zu diesem gibt. Aber dazu finde ich im Netz nichts.



    Bibo

  • Beim Übertritt HS 5 --> RS 5/6 ; RS 5 --> GY 5/6 hat sich mit diesem Schuljahr einiges geändert, was auch Auswirkungen auf den Übertritt von staatliche genehmigten Privatschulen auf staatliche Realschulen/Gymnasien hat. Bis zum letzten Schuljahr gab es einen Probeunterricht 5 für die Hauptschüler/Realschüler, die von 5 (HS/RS) nach 5 (RS/GY) übertreten wollten. An diesem Probeunterricht konnten dann auch einfach die Schüler aus privaten, staatlich genehmigten Schulen teilnehmen, die ebenfalls aus 5 nach 5 übertreten wollten. Jetzt gibt es diesen Probeunterricht nicht mehr, weil beim Übertritt 5 nach 5 staatliche Schulen jetzt das Jahreszeugnis alleine ausschlaggebend ist ("Gelenkklasse"). Dadurch fiel aber auch die Möglichkeit weg, Schüler aus Privatschulen am PU teilnehmen zu lassen.


    Lösung:


    Für diese Schüler (und nur die!) wird ein eigener PU angeboten, der aber nicht mehr zwangsläufig an der gewählten Schule gehalten wird, weil die Zahl der Schüler, die das betrifft, viel zu gering ist. Der Weg sieht dann so aus, dass die Anmeldung ganz normal an der gewählten Schule erfolgt, die Schule diese Schüler dann an den Ministerialbeauftragten meldet und die Eltern dann zwei Tage vor Beginn des Probeunterrichts Bescheid bekommen, an welcher Schule der PU stattfindet (die kann dann durchaus auch 50km entfernt sein). Die Aufgaben orientieren sich am früheren PU 5. Die Matheaufgaben fürs GYM findet man beim ISB: http://www.isb.bayern.de/isb/i…=0&VTyp=11&Fach=30&VJg=33


    Der PU 5 existiert nur bis zum Jahr 2009, weil er danach nicht mehr gehalten wurde.


    Deutsch-Aufgaben sind for GYM nicht veröffentlicht, da weiß ich jetzt spontan keine Quelle.


    Für den Übertritt in höhere Klassen der Realschule/des Gymnasiums (ab 6) ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung notwendig. Welche Fächer da geprüft werden, steht in den jeweiligen Schulordnungen, für GYM ist das hier: http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_P30.htm


    Für den Übertritt in 5 gibt es noch ein "Schlupfloch", das nicht alle kennen: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Schüler von einer privaten Schule eine Aufnahmeprüfung in die Jgs. 6 machen zu lassen. Nach GSO § 30/2 kann eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung als bestanden für eine niedrigere Jahrgangsstufe gewertet werden. Es bestünde also die Möglichkeit, einen Schüler nach Besuch der Jgs. 5 die Aufnahmeprüfung in GY 6 machen zu lassen und darauf zu hoffen, dass im Falle des Nichtbestehens von dieser Möglichkeit Gebraucht gemacht wird.

  • Vielen Dank für die Informationen! Ich werde mir die Aufgaben mal genauer ansehen und euch dann wahrscheinlich wieder löchern. Falls noch jemand Erfahrungen mit so einem Fall gemacht hat, dann her damit!


    :danke:



    Bibo

    • Offizieller Beitrag

    Sorry,


    seltsam war vielleicht das falsche Wort - mir war nur nicht klar, welcher Übergang gemeint war. Aber Scooby hat ja alles schön alles erklärt. :)



    Normalerweise kann man so etwas aber auch bei den Beratungslehrern erfragen - jede Schule müsste eigentlich einen besitzen - unsere Kollegin wäre für solche Beratungsgespräche auch ansprechbar, auch wenn dein Kind noch nicht bei uns ist. Auch in den Grundschulen müssten solche Beratungsleute sitzen.

  • Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, aber um MEIN Kind geht es nicht. Aber da jetzt Ferien sind, kann ich ja keine Beratungslehrkräfte erreichen. Und für sechs Wochen Ferien reicht meine Geduld nicht! :whistling:
    Ich bin mir auch nicht sicher, ob unsere Beratungslehrkraft da wirklich weiterhelfen kann. Was die rechtliche Seite anbelangt vielleicht. Mich würde aber durchaus auch interessieren, wie es dann in der Realität aussieht.
    Ist das machbar? Scheitern überdurschnittlich viele? Klappt das meistens recht gut? Mir ist schon klar, dass man keine allgemeingültige Aussage treffen kann, aber Erfahrungen würden mich schon auch interessieren.


    Bibo

  • Mich würde aber durchaus auch interessieren, wie es dann in der Realität aussieht.


    Ist das machbar? Scheitern überdurschnittlich viele? Klappt das meistens recht gut?

    Da wirst du leider kaum jemand finden, der dir helfen kann, weil das von Privatschule zu Privatschule sehr verschieden ist, je nachdem, wie leistungsorientiert da gearbeitet wurde...
    Grundsätzlich sollte es so sein, dass ein guter Realschüler an einer genehmigten Realschule, die sich eng an den Lehrplan hält und auch leistungsmäßig ein wenigstens durchschnittliches Realschulniveau hält (wieso ist sie dann nicht anerkannt?), eine gute Chance haben sollte, den PU 5 zu bestehen. Wenn also im Zeugnis in D/M 2,5 da ist (das würde von der staatl. Realschule zum Übertritt berechtigen), sollte es eigentlich auch mit dem PU 5 klappen.


    Was ich nicht ganz verstehe: Wieso muss es denn das Gymnasium sein, v.a. mit der Wiederholung der 5. Jahrgangsstufe? Wäre nicht ein aufsteigender Übertritt in die 6. Klasse einer staatlichen Realschule einfacher, mit dem Ziel, dann über die FOS 13 in genauso vielen Schuljahren die allg. Hochschulreife zu erreichen?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn aber die Privatschule ohne Noten arbeitet, wie z.B. die Waldorfschule, kann da kein 2,5 stehen...oder übersehe ich da was?


    Ich würde aber noch zu dem, was Scooby geschrieben hat, hinzufügen, dass eine Aufnahmeprüfung im Vergleich zum Probeunterricht noch den Vorteil hätte, dass er in Verantwortung der einzelnen Schule liegt. Beim PU zählen die erreichten Noten nach einem festgelegten Punkteschlüssel, ergo: sind die Noten erreicht, die man braucht, ist man drin - wenn nicht, dann eben nicht. Über die Aufnahme nach einer Aufnahmeprüfung entscheidet aber der Schulleiter und dieser muss sich nicht allein nach den erreichten Noten richten. Bei uns müssen dazu Prüfungen in D, M, E schriftlich abgelegt werden, aber auch Geschichte, Erdkunde und Bio mündlich. Er kann danach auch die Einschätzung der Kollegen mit in Betracht ziehen, ob eine positive Aussicht besteht.



    In Ergänzung zur FOS 13 wäre auch zu nennen, dass der Übergang in eine Übergangsklasse 10 am Gymnasium ebenfalls möglich ist.

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