Entlassung und Wiedereintritt

  • Hallo zusammen,


    ich bin im Referendariat schwanger geworden und hätte eigentlich noch alles vor der Geburt geschafft. Doch dann kam ein Nierenstau und ich durfte die letzten Monate nicht mehr arbeiten. Jetzt möchte ich aber nicht sofort weiter machen, weil ich die erste Zeit mit meinem Kind nicht verpassen will.
    Ist es möglich eine Entlassung zu beantragen und dann später irgendwann wieder einzusteigen und die letzten 3 Monate nachzuholen? Wenn ja, ist der Zeitraum, in dem ich wieder einsteigen könnte, begrenzt?


    Gruß
    A.D.

  • Hallo A.D.,


    in welchem BL lebst du?


    Für NRW: Ja es geht. Nennt sich "Familienzusammenführung". Ich meine, dass man innerhalb von 5 JAhren wieder anfangen muss. Aber lass dich doch ohne Bezüge beurlauben oder nimm Elternzeit.


    LG

  • Hallo Flipper79,


    ich wohne im Bundesland NRW.
    Die Sache ist halt auch, dass ich am liebsten für die Zeit nicht mehr verbeamtet sein will, damit ich die PKV nicht zahlen brauche. Dann kann ich nämlich in die Familienversicherung von meinem Mann.


    Gruß

  • Hallo,
    aus Deiner Beschreibung schließe ich, dass Du bereits in der Prüfungsphase warst. Dann darfst Du nicht mehr abbrechen/ um Entlassung bitten, ohne das die Prüfung als "nicht bestanden" gewertet wird.
    Allerdings darfst Du bis zum 3. Lebensjahr des Kindes in Elternzeit gehen. :)
    (So waren zumindest die Regelungen vor 2Jahren. - Aktuelle Auskünfte kann Dir sicher dein Seminarleiter geben.)


    Wegen der PKV Beiträge: Ich habe mich eher darum bemüht einen Beihilfeanspruch zu erhalten, um günstig (Ausbildungstarif) an bessere Versorgungsleistungen (Privatpatient) zu kommen.
    J.D.

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