unbezahlter Urlaub kurzfristig in Bayern

  • Hallo,


    ich bin in Bayern verbeamtet und als Springerin eingesetzt, aber noch ohne langfristigen Einsatz. Letztes Jahr hatte ich eine schwere Operation und hatte deswegen auch in der Folge viele Fehlzeiten. Deswegen hatte ich mich auch als Springerin gemeldet. Ich merke aber, dass ich nicht wieder richtig fit werde und hatte deswegen auch in den ersten Wochen wieder Fehlzeiten. Dauerhaft kann und will ich mich nicht krank schreiben lassen. Meine Fragen sind deshalb:
    - Kann ich mich kurzfristig im laufenden Schuljahr unbezahlt beurlauben lassen bis Ende des Schuljahres? Ich glaube, dass weder meine Stammschule noch das Schulamt etwas dagegen hätten. Wenn es aber nicht erlaubt wäre, würde mir das nichts helfen. Mein Mann und ich haben zum Glück genug gespart, dass wir das finanziell hinbekommen.
    - Wie ist es mit der Krankenversicherung? Würde ich in die AOK müssen (mein Mann ist privat versichert, aber wegen meiner Krankengeschichte würde mich keine private Versicherung nehmen)? Muss ich eine neue abschließen? Was ist mit Renten- und Pflegeversicherung?
    - Wäre ich im neuen Schuljahr automatisch wieder meiner alten Stammschule zugeteilt oder bekäme ich ggf. eine andere? Wenn es mir besser geht, würde ich gerne dort wieder voll arbeiten.


    Ich habe es mir gut überlegt. Auf das Geld käme es mir nicht an. Ich muss wieder richtig fit werden. So hat es keinen Sinn.


    Viele Grüße


    Melanie

  • Hallo,


    wenn du verbeamtet bist, würde ich auf keinen Fall unbezahlt in Urlaub gehen. Unser Konrektor hatte vor einigen Jahren einen schlimmen Unfall. Er war halt einfach krank geschrieben, bekam weiterhin sein Geld, musste die Versicherung nicht wechseln, musste halt nur dann und wann zum Amtsarzt, denn wäre es aussichtlos gewesen, dass er irgendwann mal wieder arbeitet, hätten sie ihn zwangspensioniert. Dann wurde er langsam wiedereingegliedert, hat sein Stundenkontingent alle Ferien erhöht.


    Lass dich krank schreiben! Keiner dankt es dir, wenn du auf deine Bezüge verzichtest. Und mit der Versicherung würdest du dann auch keine Probleme bekommen (soweit ich weiß). Anspruch auf deine Stammschule hast du nicht. Wenn bei uns der Platz besetzt ist, ist er halt besetzt. Aber das hängt immer ein bisschen mit Schulleitung und Schulamt zusammen, aber garantieren wird es dir keiner.


    Liebe Grüße und alles Gute, ybi

  • Ich war ja schon auf Reha. Ich möchte einfach nur Ruhe und Zeit, mich richtig zu erholen. Kann mir jemand wegen des Themas "Sonderurlaub mitten im Schuljahr" helfen?


    Mir ist das ganz wichtig!

  • Dauerhaft kann und will ich mich nicht krank schreiben lassen.


    Aber warum denn nicht? Wenn du noch nicht arbeitsfähig bist, ist das doch die einzig logische Konsequenz. Ich kenne niemanden, der krankheitsbedingst arbeitsunfähig ist und unbezahlten Urlaub nimmt. In diesem Fall bist du auch nicht mehr beihilfeberechtigt.


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

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