Klassengröße GU-Schule NRW - Wie viele Klassen werden eingerichtet?

  • Hallo,


    an einer GU-Schule in NRW werden für das nächste Schuljahr 80 bis 90 Erstklässler erwartet.
    Die genaue Zahl hängt von den Ergebnissen der AO SF Verfahren ab.


    Es wird nur eine GU-Klasse eingerichtet.
    Wie groß darf die im Höchstfall werden?


    Wie viele Klassen werden dann insgesamt gebildet, 3 oder 4?


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich bislang noch keine passende Antwort gefunden habe.


    Danke
    try

    • Offizieller Beitrag

    Vor dieser Frage standen wir vor einiger Zeit auch. Auskunft vom Schulamt: Es gibt keine Begrenzung der Schülerzahl, d.h. wenn eine 30er-Klasse mit GU-Kindern gebildet werden muss, dann ist das eben so!
    Wie viele Lehrerstunden hättet ihr denn zur Verfügung? Wie viele Klassen könntet ihr damit einrichten? Die Erfahrungen an meiner Schule zeigen, dass vier GU-Kinder in einer Klasse bereits zu viel sind. Sollte es dann auch noch eine kleine Klasse sein (18+ Schüler), hat man unter Umständen kaum ausgleichende, leistungsstarke Kinder. Wir hatten in den letzten Jahren immer auch noch 1-3 Schüler, die dann im Laufe der ersten beiden Schuljahre in den GU wechselten. Die hat man vorher ja auch noch nicht im Blick.
    Versucht so kleine Klassen wie möglich zu bilden und die GU-Kinder zu verteilen.

  • Es gibt schon eine Begrenzung der Schülerzahl und die liegt bei 31 Kindern, ab 32 wird die Klasse geteilt. Wie das im GU aussieht, weiß ich nicht. Ich frage mich nur, wer so eine Auskunft vom Schulamt geben kann.


    Liebe Grüße Tamina

  • die mögliche Anzahl der bildbaren Klassen kann ich dir nicht sagen. Sinnvoll halte ich aber die Konzentration auf eine GU-Klasse. Auch wenn Talida von anderen Erfahrungen berichtet, halte ich die "Bündelung" von I-Kindern für einen großen Vorteil, weil dadurch mehr sonderpädagogische Unterstützung + damit Doppelbesetzung möglich wird! Und Schulen, die Gemeinsamen Unterricht, demnächst Inklusion inhaltlich tragen, berücksichtigen dies, indem sie GU-Klasse mit einer geringeren Klassenstärke (max. 22-25 Kinder) vorsehen. Das sollte bei der von dir genannten zu erwartenden SchülerInnenzahl zu ermöglichen sein!

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Es ist interessant, die unterschiedlichen Sichtweisen zu sehen in Bezug auf die Verteilung der Kinder.


    Die GU Kinder des aktuellen ersten Schuljahres sind in einer Klasse zusammengefasst. Klassengröße: 23 Kinder.
    Mehr als die Hälfte der Stunden findet in Doppelbesetzung statt.
    Die Parallelklassen sind ähnlich groß bzw. klein, teilweise um 1 - 2 Kinder kleiner.


    Ich denke, dass die kommende erste GU-Klasse ähnlich gedeckelt ist. Aber was ist dann mit den anderen Klassen?


    Bei insgesamt 80 Kindern (- 25 Kinder der GU-Klasse) hätte man theoretisch 2 weitere Klassen a 27,5 Kindern.
    Bei 85 Kindern, 2 weitere Klassen a 30 oder 3 Klassen a Kindern 20 Kindern.
    Bei 90 Kindern wären es wahrscheinlich nicht 2 Klassen a 32,5, sondern 3 Klassen a 21,7 Kindern.


    Was meint ihr? Kann sich eine Schule bei 85 Kindern die Großzügigkeit leisten vierzügig zu sein?
    Ich habe in diesem Fall keine genauen Daten über die zu erwartenden Lehrerstunden, da ich nicht an der Schule arbeite.


    try

  • Bei meinem Schulamt wären nur 3 Klassen möglich. Es kann ja sein, dass andere Schulämter diese Regelung etwas anders auslegen. Bei uns waren im vergangenen Jahr 59 Kinder angemeldet. Da wurden auch leider nur 2 Klassen gebildet. Deshalb war ich schon froh, dass sich in meinem Jahrgang nur 54 Kinder angemeldet hatten.......


    Natürlich wäre es besser, wenn man 4 Klassen bildete. Die Frage ist, ob das Schulamt diese Großzügigkeit zulässt.


    Liebe Grüße
    Tamina

    • Offizieller Beitrag

    Doppelbesetzung wäre schön ... Bei einem Sonderpädagogen und vier GU-Klassen (in jedem Jahrgang eine) ist das Illusion. Einige GU-Kinder müssen auch ab und zu in einer Mini-Gruppe einzeln gefördert werden, weil das im Klassenverband einfach nicht möglich ist. Die Doppelbesetzung - wenn möglich - sollte vorrangig im ersten Schuljahr realisiert werden. Dann hängt es von den Stundenzahlen ab, ob der Sonderpädagoge auch noch für Fachunterricht (in den GU-Klassen) eingesetzt wird. Das ist eigentlich ganz gut. Wir haben außerdem gemischte GU-Mini-Fördergruppen gebildet, die außerhalb der Klassenverbände stattfinden. Das 'entlastet' auch für ein/zwei Stunden in der Woche die betreffende Klasse und den Lehrer. GU ist anstrengend und die Nicht-Sonderpädagogen werden ganz schön gefordert. Es sollte also auch an eine Entlastung dieser Kollegen gedacht werden: geteilte Ermäßigungsstunde, regelmäßige Besprechungsstunde und ganz wichtig: Zeit und Ansprechpartner um den ständigen Frust loswerden zu können.
    Ich bin nicht gegen GU, aber uns fehlen sämtliche Ressourcen um diesen für alle gewinnbringend umsetzen zu können. Das Wort 'Inklusion' ist leider nur eine leere Hülle.


    edit: In NRW gelten folgende Klassenbildungswerte: mind. 18 Kinder, max. 30 Kinder. Bei 31-35 Kindern für ein neu zu bildendes erstes Schuljahr müssen so viele abgewiesen werden, dass eine 30er-Klasse gebildet werden kann, wenn die nächste Grundschule in zumutbarer Entfernung liegt. Erst bei Erreichen der 36er-Marke darf (offiziell ...) geteilt werden. Über Sonderregelungen entscheidet das Schulamt. GU kann dabei von Vorteil sein.

  • ... und dann ist auch noch die Frage, ob der Schulträger die Vierzügigkeit genehmigt oder die Schule auf Dreizügigkeit festlegt.

  • Schüler des eigenen Wohnortes abweisen, weil man zwischen 30 und 36 Schülern liegt?
    Damit greift man ja extrem in die persönlichen Belange der Kinder und der Familien ein:
    - anderer Freundeskreis
    - "Buspflicht"
    - ggf. keine OGS oder Randstunde
    ....
    Hat man da als Eltern irgendeine rechtliche Handhabe? Ich glaube, das würde ich mir nicht so einfach gefallen lassen.
    Die nächste Schule wäre bei uns mit dem Auto ca.10 Minuten weiter entfernt - von den langen Busfahrten mal abgesehen.
    Wie ist das dann mit Geschwisterkindern? Man kann doch nicht das eine Kind in dem Ort, das andere in einem anderen haben.



    Die GU-Schule ist aktuell in jedem Jahrgang vierzügig. Im Moment aber nur in der ersten Klasse mit GU.
    Spricht das eher dafür, dass das Schulamt es dann erstmal dabei belässt?


    schönen Abend
    try

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