Formloser Antrag auf Abordnung?

  • Hallo zusammen,


    ich stell mich gerade wahrscheinlich ziemlich blöd an :rolleyes: , aber ich komm nicht weiter. Folgende Situation:


    Ich bin noch bis Juli 2012 in Elternzeit, will jetzt aber schon wieder unterhälftig anfangen zu arbeiten. Allerdings nicht an meiner alten Schule, da ich da 1 1/2 Stunden einfachen Fahrtweg habe. Nun war ich lange im Gespräch mit dem Schulamt hier vor Ort und wir haben eine Schule gefunden, die mich brauchen kann. Das Problem ist, dass es ein anderes Schulamt ist als das, bei dem ich "offiziell" bin. Nun soll ich einen "formlosen Antrag auf Abordnung" stellen. Nur leider merke ich gerade, dass ich gar nicht weiß, was das bedeuten soll ?( Einfach einen Brief "Hiermit beantrage ich die Abordnung vom SA X zum SA Y"? Und läuft das dann auch über den Dienstweg, also meine alte Schule? Außerdem muss ich gleichzeitig einen Teilzeitantrag stellen, geb ich da als Schule nun meine Stammschule ein oder die neue Schule?
    Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann, ich steh auf dem Schlauch :weissnicht: Vielen Dank schonmal!
    Liebe Grüße
    Conny

  • Ich würde mir an Deiner Stelle keine so großen Sorgen machen. Wenn Dir der Schulrat sagt, dass Du einen formlosen Antrag auf Abordnung stellen sollst, dann heißt das genau das, was er sagt: Es gibt kein Antragsformular, Du schreibst mit eigenen Worten so genau wie möglich, was Sache ist, und zwar an das Schulamt, was bisher und - im Falle von Abordnung - auch zukünftig für Dich zuständig ist.


    Schreib Ihnen, dass Du vor Beendigung Deiner Elternzeit mit unterhälftiger Beschäftigung wieder anfangen willst, dass Du Dein Anliegen mit Schulrat x vom Schulamt y besprochen hast, dass an der z-Schule in der Nähe Deines Wohnorts Lehrerbedarf besteht und dass das Schulamt y Dich dort gerne einsetzen würde.


    Das Ganze läuft auf dem Dienstweg, auch der Antrag auf Teilzeit (dazu gibt es ein Formular). Deine Stammschule bleibt Deine Stammschule. Wenn Du an Deiner neuen Schule bleiben willst, musst Du rechtzeitig einen Antrag auf Versetzung - das geht neuerdings online - stellen.

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