Bei Aufgabe zum Leseverstehen in KA auch Bepunktung der Sprachrichtigkeit?

  • Wenn ihr in einer Klassenarbeit eine Aufgabe zum Leseverstehen habt, gebt ihr auch Punkte für sprachliche Richtigkeit? Nach meinem Entwurf im Moment habe ich z.B. 2 Punkte für den Inhalt (bei einer Frage) und einen für die Sprachrichtigkeit. Es gibt einige Texte, da brechen sich die Schüler ziemlich einen ab, was die Verständlichkeit angeht (ich meine jetzt nicht Rechtschreibung, sondern Satzbau, Grammatik etc.). Also deutliche Unterschiede. Andererseits sind es ja Aufgaben zur Überprüfung des Leseverstehens ....

  • In Französisch gestalte ich die Aufgaben so, dass ein Leseverstehen keine verkappte Textproduktion ist. Daher werden (jedenfalls in Unter- und Mittelstufe) max. Kurzantworten verlangt. Ansonsten ist auszuwählen und anzukreuzen. Dabei steht eindeutig der kommunikative Aspekt im Vordergrund. Sind also Fehler nicht sinnentstellend, gibt es dafür auch die volle Punktzahl. Erst wenn sprachliche Mängel, das Verstehen erschweren oder unmöglich machen, werden Punkte abgezogen.

  • Genau genommen ist das das 3. Lernjahr, Anfang Einführungsphase - Klausur noch der einer Mittelstufenklausur ähnlich.
    Ich habe auch nur so Fragen gestellt wie "Was schlägt x vor?", keine riesige Produktion
    Aber ich dachte, für eine einigermaßen vernünftige Sprachgstaltung einen Zusatzpunkt zum Sprachlichen zu geben. Bei zu vielen Fehlern keinen Punkt.
    Du machst es umgekehrt, du ziehst ab, wenn die Sprache zu schlecht ist?

  • Da habe ich missverständlich ausgedrückt. Ich vergebe überhaupt keine Punkte für Sprachrichtigkeit im Leseverstehen. Wenn die Aussage eindeutig ist, gibt es die volle Punktzahl, auch dann wenn die Verbendung falsch ist. Nur wenn die Fehler das Verständnis beeinträchtigen, sodass die Antwort mehrdeutig wird, kann es auch keine volle Punktzahl geben.

  • Ich weiß, dass Grisulines Vorgehen genau den aktuellen Forderungen entspricht - Stichwort: Kompetenzorientierung bzw. Kriterienorientierung.


    Ich persönlich habe damit aber ein echtes Problem. Sicherlich macht es Sinn, die einzelnen Fertigkeiten zunächst einzeln zu fördern und natürlich sollte man auch immer mal wieder gezielt überprüfen, wie weit einzelne Fertigkeiten entwickelt wurden. Allerdings finde ich, dass gerade beim Fremdsprachenerwerb das Ganze doch mehr ist als die Summe seiner Teile. Damit meine ich, dass die Schüler im sogenannten "richtigen Leben" ja auch ihre Einzelkompetenzen kombinieren müssen, um sich in der Fremdsprache zu bewegen. Deshalb finde ich persönlich schon, dass man prinzipiell die sprachliche Leistung mitbewerten sollte (- und sich nur gelegentlich zu Diagnosezwecken mal auf Einzelkompetenzen beschränken sollte).


    Das heißt allerdings nicht, dass gerade in der Unterstufe die Aufgabe zum Textverstehen eine verkappte Textproduktion werden soll. Ich fordere deshalb in meinen Arbeiten kurze Antworten, allerdings trotzdem in ganzen Sätzen und die Sprache wird mitbepunktet, etwa so wie Aktenklammer das vorschlägt.


    In NRW entspricht die parallele Bepunktung von Inhalt und Sprache übrigens durchaus auch den Erwartungshorizonten im Zentralabitur - was man ja auch in der Unterstufe schon mal im Blick haben kann, damit auch die Kleinen nicht das Gefühl bekommen, sprachliche Richtigkeit spiele keine Rolle.

  • Bei uns ist es üblich, BE abzuziehen, wenn die Aussage wegen sprachlicher Mängel nicht mehr verständlich oder missverständlich ist. Rechtschreibfehler führen also nur in Ausnahmefällen zu Punktabzug, Grammatikfehler können durchaus dazu führen und bei konfusem Satzbau wird es wohl Punktabzug geben.

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