Elternzeit verlängern

  • Hallo,


    ich überlege zur Zeit, meine Elternzeit (1 Jahr) zu verlängern (um 6, 8 Monate oder sogar 1 Jahr). Es geht um Rheinland-Pfalz. Wer kennt sich aus? Worauf muss ich achten? Wie sieht es aus mit dem Stundendeputat nach der Elterzeit, wann muss man sich festlegen?

  • Bist du Beamtin oder Angestellte, das macht einen wesentlichen Unterschied, denn als ANgestellte hättest du gar keine recht darauf deine Elternzeit zu verlängern, wenn du nur ein Jahr genommen hast!

  • Dann sollte das in der Regel machbar sein, ich gehe davon aus, dass auch für dein Bundesland z.B. bei der GEW dazu ein Merkblatt zu erhalten ist.
    Mehr kann ich dir dazu leider nicht helfen, da Bematenrecht ja in jedem Bundesland unterschiedlich ist.

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