Vorschrift zu Unterrichtsbesuchen bei OBAS?

  • Hallo Leute,
    ich liege in den letzten Zügen von OBAS und dachte, ich würde jetzt meine letzten zwei UBs hinter mich bringen können. Jetzt sagte man mir, dass ich, weil ich eine Sek II Stelle habe, in beiden Fächern mindestens je zwei UBs in der Sek II machen muss. Im meinem ersten (stärkeren Fach) habe ich das deutlich (3 von 5), im zweiten Fach habe ich erst einen (von vier) in der Sek II gemacht und das auch mit ziemlich viel Aufwand (ich habe keinen eigenen Kurs in in dem Fach und musste für den UB 2 Langstunden zu den ohnehin zahlreichen Stunden oben drauf machen, weil ich bei einem Kollegen vier Wochen den Unterricht gemacht habe, nur für den einen UB. Ich hatte gehofft, ich sei damit meine Pflicht schuldig geworden. Jetzt höre ich, dass ich einen zweiten machen muss, wo ich gerade vier Tage lang einen tollen Entwurf und mit ziemlich viel Materialaufwand und Kosten für meine 5 gemacht habe. Hat jemand ne Ahnung, wo steht, welche UBs man in welcher Anzahl machen muss, wenn man eine Sek II- Stelle hat? Oder hat jemand damit Erfahrung?

  • Danke für die schnelle Antwort,
    ich hab die OVP jetzt dreimal rauf- und runtergelesen. Aber finde den Absatz zu Ubs nicht, vielleicht bin ich ja auch blind. Wo steht das?
    LG

  • Also sie können es einfordern, allerdings würde ich persönlich auf die Barrikaden gehen, wenn ich einen fremden Kurs zeigen müßte - das entspricht ja nun wirklich nicht dem Sinn der Unterrichtsbesuche und da würde ich vielleicht mal mit der Seminarleitung über diesen konkreten Fall sprechen und um Milde bitten. Bei uns wurde allerdings zu Beginn (von zumindest einem Fachleiter) angekündigt, dass dort mind. 2 SekII-Besuche gemacht werden müssen... Ist halt nur doof, wenn man die Kurse nicht kriegt, aber das liegt ja dann mehr an der Schulleitung oder einem selber, wenn man nicht auf mindestens einen SekII-Kurs besteht.

  • Siehe bitte Punkt 11.3 der Verwaltungsvorschriften OVP 2003 :


    Zitat

    Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. In jedem Fach, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, finden in der Regel fünf Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.

  • Habe ebenfalls OBAS erfolgreich absolviert und hatte von meinen Fachleitern auch entsprechende Vorgaben. Die waren aber vorher schon klar und kamen nicht überraschend. Macht ja auch durchaus Sinn, wenn man in Sek 1 und 2 später unterrichtet, auch entsprechend Stunden dort zu zeigen. Ja, sicher, Sek 2 ist immer mühsamer, aber, that´s life. Ich glaube aber nicht, dass das irgendwo verschriftlicht ist (nicht sicher)...bei uns waren das aber allein die Fachleitervorgaben, an die man sich zu halten hatte...da konnte man mehr oder weniger Glück haben oder eben auch je nach Person mehr oder weniger Verständnis bzw. leichtes Entgegenkommen erwarten...grüsse illubu

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