Lohnsteuerkarte bei Vertragsunterzeichnung?

  • Der Titel sagt schon alles. Brauche ich zur Vertragsunterzeichnung schon eine Lohnsteuerkarte? Ich bin noch selbstständig und kann die Lohnsteuerkarte ja auch erst beantragen wenn ich vor Ort bin und eine Wohnung habe.

  • Die Besoldungsstelle benötigt zur Berechnung deiner Netto-Bezüge deine ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Eine entsprechende Bescheinigung stellt dir auf Antrag dein zuständiges Finanzamt aus. Hast du keinen Wohnsitz in Deutschland, bekommst du sie vom Betriebsstättenfinanzamt. Beantragen kannst du sie jederzeit.


    Mit der Vertragsunterzeichnung hat das nichts zu tun, es sei denn, eine Schule in kirchlicher Trägerschaft möchte überprüfen, ob du auch kirchensteuerpflichtig bist.

  • Also kann ich diese nach Vertragsunterzeichnung am Mittwoch noch nachreichen. Wieder eine Sorge weniger ;-). Danke für die schnelle Antwort.


    Die Lohnsteuerkarte (früher) bzw. die ELStAM (heute) interessiert "nur" das LBV. Manchmal gibt es diese LBV-Unterlagen auch schon bei der Vertragsunterzeichnung, aber selbst dann nimmst du die erst einmal schön mit nach Hause, denn da stehen Dinge drin, die kein Mensch im Kopf hat.


    Und bekommen kannst du diesen "Wisch" immer ... du brauchst also weder vorher umzuziehen, dein Gewerbe abzumelden oder was auch immer ... einmal zum jetzigen Finanzamt und fertig. Das du dann umziehst etc. wird denen doch eh mitgeteilt, du entkommst denen schon nicht, keine Sorge ;)

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Allerdings gibt es die alte Lohnsteuerkarte (siehe Step)nicht mehr. Es wird statt dessen eine normale Bescheinigung (Din A 4 Blatt) ausgstellt, auf denen die Lohnsteuermerkmale stehen (Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuermerkmal, Freibetrag, wenn größer 1000 € usw)

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