Reisekosten OBAS für Fahrten zum Seminarort

  • Fahrten zum Seminar sind dienstlich angeordnet. Also werden sie auch bezahlt. 0,21€ pro km.

    mag ja sein, aber wie gesagt schreibt meine BR, dass sie es nicht zahlt und daher bräuchte ich dazu mal eine rechtsverbindliche quellenangabe...

  • mag ja sein, aber wie gesagt schreibt meine BR, dass sie es nicht zahlt und daher bräuchte ich dazu mal eine rechtsverbindliche quellenangabe...

    Da würde ich zunächst das Landesreisekostengesetz nennen.


    Für die Seminarteilnahme müsste es eine Abordnung geben, oder? Die weist Sie an zu fahren.


    L. A

  • naja, mein problem ist, dass die BR sagt, es gäbe dieses ominöse votum eines ministeriums, das sich aber scheinbar nur auf ddorf bezieht und beispielsweise nicht auf arnsberg, wie ich den anderen personen hier im thread entnehme. daher bräuchte ich ja irgendeine schriftliche grundlage dazu...

  • naja, mein problem ist, dass die BR sagt, es gäbe dieses ominöse votum eines ministeriums, das sich aber scheinbar nur auf ddorf bezieht und beispielsweise nicht auf arnsberg, wie ich den anderen personen hier im thread entnehme. daher bräuchte ich ja irgendeine schriftliche grundlage dazu...

    Ganz ehrlich, so ganz versteh ich das nicht. Könnten Sie sich etwas klarer ausdrücken? Haben Sie einen Reisekostenantrag gestellt und dieser von der BezReg abgelehnt worden? Wurde die Ablehnung begründet? Wie? Gibt es eine Rechtsmittel-/Rechtsbehelfbelehrung? Fristen?


    Ich sehe derzeit nichts, was rechtfertigt, dass Sie eine andere Grundlage als das Landesreisekostengesetz bräuchten, das finden Sie z.B. hier. Wenn Sie es schriftlich brauchen, können Sie es ausdrucken.


    Wo Problem?


    L. A

  • Genau, ich habe den Antrag gestellt und er wurde abgelehnt mit der Begründung dieses "Votums". Kein Hinweis auf irgendwelche Fristen oder Einspruchsmöglichkeiten sondern "endgültig". Daher suche ich eine Rechtsgrundlage für diese scheinbare Willkür, da das Votum offensichtlich nur die BR Ddorf betrifft?! Bin in Rechtsdingen nicht sonderlich bewandert, daher meine Suche hier.

  • Ich darf ja nun keine Rechtsberatung machen und das werde ich auch nicht. Deshalb nur ein paar allgemeine Anmerkung. Gewisse Interessenverbände (z.B. Gewerkschaften) dürfen übrigens Ihren Mitgliedern eine Rechtsberatung angedeihen lassen. Häufig ist diese interne Beratung auch Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die zugehörige Rechtsschutzversicherung. Sie sind doch organisiert?


    Einen Bescheid ohne Widerspruchsmöglichkeit finde ich komisch. Ich kann mir denken, dass sich die Fristen verlängern, wenn keine angegeben sind. Trotzdem würde ich den Widerspruch möglichst zeitnah einlege wollen. Dazu würde ich erstmal einen Blick in die Verwaltungsgerichtsordnung (so heißt das, glaube ich, in NRW) werfen, welchen Fristen vorgesehen sind.


    Dann würde ich noch mal nachlesen, ob dieses ominöse Votum nicht näher benannt ist. Oder steht da "Votum irgendeines Ministeriums". Dann läse ich tatsächlich mal das Landesreisekostengesetz. Außerdem würfe ich einen Blick in die OBAS-Regeln, ob dort eine Ausnahme vorgesehen sein sollte. Die nähme ich zunächst zur Kenntnis. Eine Ordnung, so würde ich ganz naiv meinen, kann ein Gesetz nicht außer Kraft setzen.


    Dann würde ich schon Mal einen Widerspruch formulieren und ihn von der Rechtsberatung meiner Gewerkschaft gegenlesen lassen.


    Wenn's passt, auf dem Dienstweg an die BezReg schicken. Abwarten.


    Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, Klage prüfen. Hörte ich drei Monate lang nichts von der BezReg, würde ich über eine Untätigkeitsklage nachdenken.


    Dafür benötigte ich übrigens keine Rechtsgrundlage dafür, dass ich kein Geld bekäme. Mir reichten die Rechtsgrundlagen dafür, dass ich etwas zu bekommen habe. Wenn die BezReg die Rechtsgrundlage für die Entscheidung nicht aufführt, ist das deren Problem.


    L. A

    2 Mal editiert, zuletzt von Lehrkraft A ()

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