Schwanger nach Unterzeichnung des Annahmevertrages.... Erwarten mich Probleme?

  • Hallo allerseits,


    Ich habe folgendes Anliegen: Meine Freundin hat nun nach längerer Suche endlich ab Sommer eine A13 Sek II Stelle erhalten. Die Freude war groß doch nun machen wir uns etwas Sorgen darüber, wie rechtsverbindlich diese Vereinbarung ist. Was wäre beispielsweise, wenn sie vor Antritt der Stelle plötzlich schwanger würde? Könnte sie die Stelle damit wieder verlieren, oder würde sie einfach nur beurlaubt und die Verbeamtung verschoben?


    Es wäre wirklich toll, wenn mir irgendwer weiterhelfen könnte.


    Beste Grüße aus NRW,


    Christopher

  • Hier kann es einen UNterschied zwischen Theorie und Praxis geben. In der Theorie ist es rechtlich so, dass sie damit verbeamtet werden muss und es keinen Unterschied machen darf, ob schwanger oder nicht.


    In der Praxis weiß ich von einem Fall, wo die Ernennungsurkunde dann erst mit viel Druck des Anwaltes und der Gleichstellungsbeauftragten übergeben wurde, denn der AG wollte die Ernennung auf Grund der Schwangerschaft verweigern!

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