Erfassen von Schülerpersonalien bei Verstoß gegen Rauchverbot

  • Ich unterrichte an einer Nichtraucherschule. Leider wird das Rauchverbot nicht von allen Schülern eingehalten. Welche Rechte hat ein pausenaufsichtsführender Lehrer? Darf der Lehrer die Personalien des rauchenden Schülers erfassen, sodass gegen ihn ein Bußgeld verhängt wird, oder darf das nur ein Beamter des Ordnungsamts?

    • Offizieller Beitrag

    Also in SH sind Schulen alle Nichtraucherschulen, ich war der Meinung, dass es in anderen BLs ähnlich ist.


    Und als Mod: Nickname, Fächerkombi und Art der Fragestellung lassen darauf schließen, dass du nicht Lehrkraft, sondern der rauchende Schüler bist. Damit bist du hier nicht schreibberechtigt. Daher mache ich diesen Thread erstmal dicht, lasse mich aber gerne überzeugen (per PN), dass du doch Lehrer bist. Dann mache ich hier wieder auf. Ansonsten sperre ich den Account demnächst. Gruß, jotto

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

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