Möglichkeit der Verbeamtung nach unbefristetem Vertrag an Privatschule

  • Hallo ihr Lieben,


    ich werde dieses Jahr mein Referendariat (GS, BY) beenden und wie bei allen stellt sich auch mir die Frage: Und dann!?


    Die Aussicht direkt eine Planstelle zu bekommen ist bei mir eher schlecht, daher werde ich maximal einen Angestelltenvertrag bekommen. Angeblich soll es damit ja gar nicht sooo schlecht aussehen, allerdings ist man da ja nie so ganz sicher. Daher habe ich mich auch an Privatschulen beworben und dort auch Anstellungsangebote bekommen. Die Privatschulen bieten mir alle unbefristete Verträge an. Ich weiß, dass es in Bayern so ist, dass man, sobald man ein mal einen unbefristeten Vertrag einer Privatschule angenommen hat, nie mehr verbeamtet werden kann. Nun bin ich aber nicht auf Bayern angewiesen und möchte viel lieber nach Hessen, wo ich herkomme. Die Privatschulen sind auch alle in Hessen.


    Weiß jemand vielleicht, wie es mit einer möglichen Verbeamtung in Hessen aussieht, wenn man mal einen unbefristeten Vertrag an einer Privatschule hatte? Und: Wie sieht es aus, wenn man an einer Privatschule mit unbefirsteten Vertrag war, dann irgendwo verbeamtet wird und irgendwann doch nach Bayern will/muss - kann man dann mit Tauschpartner auch wieder nach Bayern?


    Google hat mir bisher noch nicht wirklich weitergeholfen und ich würde mir ungern die Chance nehmen lassen irgendwann verbeamtet zu werden, daher wäre ich dankbar für eure Hilfe!


    Vielen Dank schon mal!

  • Wieso solltest du in Bayern nie mehr verbeamtet werden können, wenn du einmal einen unbefristeten Vertrag an einer Privaten angenommen hast? Kündigen, freier Bewerber --> Planstelle/ Verbeamtung bei Eignung?

  • DAS ist eine sehr gute Frage... :)


    Die Antwort, die ich darauf bekommen habe war ein Schulterzucken und: "Tja, das ist halt einfach so!"


    Habe die Info sowohl von der Seminarleitung als auch vom Personalrat bekommen, einen wirklich Grund dafür konnte mir keiner sagen. Wenn man einen befristeten Vertrag an einer Privatschule unterschreibt gilt diese "Regelung" auch nicht, sie gilt nur bei unbefristeten Verträgen.

  • Ich denke, das hängt mit der Stundenzahl zusammen, zumindest was die Warteliste betrifft. Bei RS ist es so, dass zu mit einem Teilzeitvertrag (keine 25 Std, alles darunter gilt als Teilzeit) auf der Warteliste bleibst - war bei mir der Fall. Man muss dann bei der Bereitschaftserklärung angeben, dass man zu einem bestimmten Stichtag (DAtum habe ich gerade nicht im Kopf), keinen Vertrag mehr hat. Und als freier Bewerber dürfte es kein Problem sein, sofern Schnitt und Stellenlage passen.


    An deiner Stelle würde ich da im Kumi anrufen und fragen, dann hast du Infos aus erster Hand. Ich kann mir das nämlich nicht vorstellen.

  • Ich hatte in Bayern einen unbefristeten Vollzeit-Vertrag an einer Privatschule, während ich (freiwillig) auf der Warteliste stand. Mittlerweile bin ich problemlos verbeamtet worden - die fünf Jahre an der Privatschule wurden mir sogar noch auf die "Probezeit" angerechnet (die sich dann auf ein Jahr verkürzt hat).


    Mir wurde damals nur gesagt, dass ich keine Stelle mit unbefristetem Vollzeit-Vertrag annehmen darf, die ich auch verbeamtet kriegen würde, d.h. wenn ich die Verbeamtung ablehne, weil ich mich noch nicht so festlegen will und stattdessen einen unbefristeten Vollzeit-Vertrag unterschreibe, verliere ich die Möglichkeit, mich von der Warteliste heraus auf einen Beamtenplatz zu bewerben (offenes Verfahren aber noch möglich). Man muss halt vorher gleich sagen "ich verzichte für das nächste Schuljahr auf die Möglichkeit, verbeamtet zu werden" - dann kann man (so wurde es mir erklärt) gesagt.


    (und so erscheint mir die Regelung auch sinnvoll im Vergleich zu einem absoluten "geht-nicht")


    Viele Antworten auf meine Fragen hab ich damals (ich hoff, das darf ich jetzt so sagen, und nicht, dass es Werbung ist) beim GEW bekommen, die schienen sich mit der Situation angestellter Lehrer besser auszukennen als andere Lehrerverbände (oder ich bin da einfach nur an jemanden geraten, der sich ausgekannt hat)

  • Danke Juna für den Hinweis!


    Ja, das klingt auf jeden Fall logisch und ist ja allgemein bekannt, dass man, wenn man ne Planstelle angeboten bekommt und sie ablehnt keine mehr angeboten bekommt (in Bayern). So macht das für mich auch Sinn.


    Im kommenden Schuljahr werde ich auf keinen Fall eine Planstelle bekommen, auch wenn ich nicht verzichtet habe (wegen der Chance auf den angestellten Vertrag), aber nach deiner Erklärung sollte das dann ja eigentlich kein Problem sein.


    Vielen Dank schon mal für den Tipp, wo ich noch mehr Infos herbekommen kann und dein "Gegenbeispiel"!

  • Hallihallo,


    so, habe nun Infos von der Regierung zu meinem Problem und teile sie natürlich gerne mit euch :)


    1. Generell wird keiner "einfach so" von der Warteliste gestrichen


    2. Die Regierung ist erst mal "vorsichtig", wenn jemand an einer Privatschule war/ist (was auch immer das heißen mag)


    3. wenn man an einer staatlich anerkannten Privatschule mit freiem oder privaten Träger einen Vertrag unterschreibt, ist es KEIN Hinderungsgrund für eine Verbeamtung


    4. man wird NICHT auf die Warteliste aufgenommen (also auch nicht verbeamtet), wenn man an eine Privatschule mit kommunalem Träger geht oder durch einen kirchlichen Träger zum Kirchenbeamten ernannt wird.


    Sollte man also an einer Privatschule mit freiem oder privaten Träger einen Vertrag haben, dann muss man nur darauf achten, dass man den Vertrag rechtzeitig kündigt, also für die Planstelle frei ist, wenn man sie angeboten bekommt. Bekommt man sie angeboten und schlägt sie aus (egal aus welchem Grund), wird man von der Warteliste genommen. Hier hilft dann die Verzichtserklärung, die man vorher abgibt, wenn man keine Planstelle angeboten bekommen will. (So wie Juna gesagt hat)


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Liebe Grüße

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