Hallo,
ich hoffe einige von euch können mir weiterhelfen. Kurz zu den Eckdaten: Ich bin in NRW als Beamtin Vollzeit an einer Grundschule beschäftigt, ledig und erwarte im Juni unser erstes Kind. Ich werde ein Jahr Elternzeit beantragen und dann wieder in Teilzeit arbeiten gehen.
Zur Zeit läuft schon mein Mutterschutz und ich wühle mich durch die diversen Anträge.
Eben habe ich mich telefonisch an das LBV NRW gewandt und dort von einem sehr "speziellen" Menschen sehr verwirrende Auskünfte erhalten. Er war zwar sehr hilfsbereit, konnte mir viele Fragen aber nicht beantworten, widersprach sich selbst oder sagte Dinge, die ich laut Kindergeldantrag und Merkblättern des LBV anders kenne.
Stimmt es, dass ...
1) ... ich nach der Geburt den Kindergeldantrag mit der originalen Geburtsurkunde an das LBV schicken muss und dann für die Zeit des Mutterschutzes, in der meine normalen Bezüge noch laufen, auch Kindergeld bekomme? Ich meine ja.
2) ... ich auch während des Bezugszeitraumes des Elterngeldes Kindergeld bekomme? Ich meine ja.
3) ... ich automatisch mit Bewilligung des Kindergeldes auch den Familienzuschlag der Stufe II in Höhe von 99,90 € bekomme? Der Sachbearbeiter meinte das. Ich habe aber einem Merkblatt entnommen, dass ich diesen Familienzuschlag der Stufe II als LEDIGE nicht bekomme. Außerdem habe ich auch nicht den Betrag von 99,90 € gelesen, sondern der Zuschlag beträgt meiner Meinung nach ca. 112 €.
4) ... ich einen Familienzuschlag der Stufe I beantragen kann, da ich ledig bin? Dieser Zuschlag beträgt angeblich 116,82€. Muss dieser Zuschlag tatsächlich extra beantragt werden, während die Stufe II bei verheirateten Paaren automatisch gezahlt wird? Laut des Sachbearbeiters bekäme ich dann Stufe I und II.
5) ... mit einem formlosen Anschreiben um einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 31 € bitten kann (aktueller Krankenversicherungsschein muss als Kopie vorgelegt werden)? Ich meine ja.
6) ... ich alle Anträge und Urkunden etc. zusammen in einem Umschlag an das LBV schicken kann? Der Sachbearbeiter sprach von einer Trennung von Bezügeangelegenheiten und Familienkasse des LBV, nannte mir aber für beide Stellen exakt die gleiche Adresse. Nachher meinte er dann doch, ich könne alles in einen Umschlag stecken, müsse aber vor meine Personalnummer entweder nur ein "E" machen oder ein "KG" für Kindergeld beim Kindergeldantrag. Auf meinem Kindergeldantrag wird aber nur die normale LBV-Personalnummer abgefragt. Darauf konnte mir der Sachbearbeiter auch nichts erwidern.
LG von einer völlig verwirrten
Sina
P.S.: Wenn man schon für alles einen extra Antrag stellen muss, kann man dann nicht kompetente Sachbearbeiter an die Hotlines setzen????