Elternzeit, Kindergeld, Familienzuschlag - HILFE!

  • Hallo,


    ich hoffe einige von euch können mir weiterhelfen. Kurz zu den Eckdaten: Ich bin in NRW als Beamtin Vollzeit an einer Grundschule beschäftigt, ledig und erwarte im Juni unser erstes Kind. Ich werde ein Jahr Elternzeit beantragen und dann wieder in Teilzeit arbeiten gehen.
    Zur Zeit läuft schon mein Mutterschutz und ich wühle mich durch die diversen Anträge.
    Eben habe ich mich telefonisch an das LBV NRW gewandt und dort von einem sehr "speziellen" Menschen sehr verwirrende Auskünfte erhalten. Er war zwar sehr hilfsbereit, konnte mir viele Fragen aber nicht beantworten, widersprach sich selbst oder sagte Dinge, die ich laut Kindergeldantrag und Merkblättern des LBV anders kenne.


    Stimmt es, dass ...


    1) ... ich nach der Geburt den Kindergeldantrag mit der originalen Geburtsurkunde an das LBV schicken muss und dann für die Zeit des Mutterschutzes, in der meine normalen Bezüge noch laufen, auch Kindergeld bekomme? Ich meine ja.
    2) ... ich auch während des Bezugszeitraumes des Elterngeldes Kindergeld bekomme? Ich meine ja.
    3) ... ich automatisch mit Bewilligung des Kindergeldes auch den Familienzuschlag der Stufe II in Höhe von 99,90 € bekomme? Der Sachbearbeiter meinte das. Ich habe aber einem Merkblatt entnommen, dass ich diesen Familienzuschlag der Stufe II als LEDIGE nicht bekomme. Außerdem habe ich auch nicht den Betrag von 99,90 € gelesen, sondern der Zuschlag beträgt meiner Meinung nach ca. 112 €.
    4) ... ich einen Familienzuschlag der Stufe I beantragen kann, da ich ledig bin? Dieser Zuschlag beträgt angeblich 116,82€. Muss dieser Zuschlag tatsächlich extra beantragt werden, während die Stufe II bei verheirateten Paaren automatisch gezahlt wird? Laut des Sachbearbeiters bekäme ich dann Stufe I und II.
    5) ... mit einem formlosen Anschreiben um einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 31 € bitten kann (aktueller Krankenversicherungsschein muss als Kopie vorgelegt werden)? Ich meine ja.
    6) ... ich alle Anträge und Urkunden etc. zusammen in einem Umschlag an das LBV schicken kann? Der Sachbearbeiter sprach von einer Trennung von Bezügeangelegenheiten und Familienkasse des LBV, nannte mir aber für beide Stellen exakt die gleiche Adresse. Nachher meinte er dann doch, ich könne alles in einen Umschlag stecken, müsse aber vor meine Personalnummer entweder nur ein "E" machen oder ein "KG" für Kindergeld beim Kindergeldantrag. Auf meinem Kindergeldantrag wird aber nur die normale LBV-Personalnummer abgefragt. Darauf konnte mir der Sachbearbeiter auch nichts erwidern.



    LG von einer völlig verwirrten


    Sina


    P.S.: Wenn man schon für alles einen extra Antrag stellen muss, kann man dann nicht kompetente Sachbearbeiter an die Hotlines setzen????

  • Hallo,


    ich habe das Procedere auch hinter mir und hoffe ich kann zumindest in einigen Punkten weiterhelfen. Und ich schätze mal, du hattest den Herrn mit dem netten rheinischen Dialekt an der Strippe, den finde ich auch immer wieder sehr herzlich und charmant!


    Zu 1) Wenn ich mich recht erinnere, habe ich die originale Geburtsurkunde gar nicht aus der Hand gegeben, sondern immer nur Kopie oder eben diese speziellen Bescheinigungen, die du nach der Geburt auf dem Standesamt erhältst (für Elterngeld, religiöse Zwecke, etc.) n. In der Zeit des Mutterschutzes bekommst du die normalen Bezüge weiter, nach der Geburt auch zusätzlich Kindergeld. Selbst wenn das Kind am 31. zur Welt kommt, kriegst du den vollen Monat Kindergeld.


    Zu 2) Klar bekommst du parallel zum Elterngeld auch Kindergeld.


    Zu 3) Du bekommst auf jeden Fall den Familienzuschlag Stufe 2.Allerdings erst dann, wenn du wieder arbeitest und dann eben anteilig. Voll bekommst du ihn nur, wenn du auch Vollzeit arbeitest.


    Zu 4) Ja, ich bekomme auch unverheiratet beide Stufen. Allerdings haben mein Lebensgefährte und ich getrennte Wohnsitze, obwohl wir ein Paar sind. Keine Ahnung inwiefern das eine Rolle spielt (auf jeden Fall gelte ich dadurch fürs Finanzamt als alleinerziehend und habe Steuerklasse 2, dafür konnte mein Freund aber auch nicht die zwei Monate Vaterzeit nehmen und ich bekam aber trotzdem keine 14) Zu Stufe 1: Wir mussten eine Gehaltsabrechnung von ihm einreichen. Dann wurde nach der Scheidungstabelle ausgerechnet, wieviel Unterhalt ich nach geltendem REcht von ihm bekäme. Und wenn diese Summe zusammen mit dem Kindergeld unter einem bestimmten Betrag liegt, steht dir Stufe 1 auch unverheiratet zu. Außerdem musste ich beim Einwohnermeldeamt dafür noch eine Bescheinigung über die Aufnahme des KIndes in den Haushalt besorgen. Aber auch den Zuschuss gibts erst anteilig, wenn du wieder arbeitest.


    Zu 5) Ja, den Zuschuss bekommst du. Ich bekomme ihn sogar jetzt noch im 2. Jahr, obwohl ich wieder arbeite. Aber eben IN Elternzeit. Wenn du nicht über 20 Stunden gehen willst, kannst du theoretisch für dieses Geld sogar direkt noch das 3. Jahr Elternzeit nehmen. Aus familiären Gründen ohne Bezüge beurlauben lassen kannst du dich in 5 oder 6 Jahren ja als Beamter sowieso immer.


    Zu 6) Ich glaube, ich habe die Sachen getrennt verschickt. Die Bescheinigung über die Aufnahme in den Haushalt musste ich abstruserweise sogar zweimal besorgen. Bürokratie eben.


    Und ungefragt 7) Du bekommst auch trotz Elternzeit zuhause im Monat Dezember noch dein volles Weihnachtsgeld!


    LG und alles gute für die Geburt!

  • 1) Ja, das stimmt. Es gibt eine extra Geburtsurkunde für das Kindergeld, die muss es sein.
    2) Ja, natürlich.
    3) Ja bekommst du. Die Differenz zwischen dem genannten und dem von dir gesehenen kann eben genau das mit Verheiratet sein. Das weiß ich nicht, wie es NRW macht.
    4) dazu kann ich dir nichts sagen.
    5) Ja und achte darauf, dass du in Elternzeit bei weniger als 50% auch noch weiterhin einen Zuschuss bekommst, wenn du arbeitest in den meisten Bundesländern.
    6) Ich würde es in einem verschicken und so ausfüllen, wie darauf verlangt.


    UNd zu dem Kompetenten Mitarbeiter am Telefon, kann ich nur sagen, dass oft bei der Bearbeitung die auch nicht kompetenter sind, also keine Chance.

  • Danke für eure Antworten, ihr zwei. Das hat mir schon etwas geholfen.
    Am Mittwoch werde ich wohl noch einmal versuchen einen anderen Mitarbeiter beim LBV ans Telefon zu bekommen.


    LG und schöne Pfingsten!



    Sina

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