kommissarische Schulleitung Grundschule Bayern

  • Hallo zusammen,


    mein Rektor wechselt zum August die Schule. Die Stelle ist ausgeschrieben, aber es hat sich bis jetzt niemand beworben. Wir sind eine kleine Schule, sodass wir nur einen stellvertretenden Schulleiter (keine Konrektor!) haben.


    Wenn sich nun niemand auf die Stelle bewirbt, wird sie laut Schulamt kommissarisch besetzt. Soweit alles klar für mich.


    Nun meine Frage: wird nun automatisch der stellvertretende Schulleiter kommissarischer Schulleiter?


    Ich habe mich mal mit jemandem von der Regierung unterhalten, der mir das verneint hat und gemeint hat, dass das im Beamtengesetz anders geregelt ist. Leider kann ich diese Person nicht erreichen.


    Wer kennt sich von euch damit aus? Wo kann ich das nachlesen?


    Über Infos und Hilfe wäre ich sehr dankbar!
    LG, joy

  • Wenn es einen ständigen Stellvertreter gibt, übernimmt der das üblicherweise. Wenn es den nicht gibt, ist die dienstälteste Lehrkraft an der Reihe. Ob der Stellvertreter Konrektor ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

  • Nicht in der Klarheit. In der LDO steht dazu:


    "Für jede Schule wird ein ständiger Vertreter des Schulleiters durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde bestellt. [...] Bei Abwesenheit des Schulleiters von der Schule werden die Aufgaben und Befugnisse der Schulleitung vom ständigen Vertreter im erforderlichen Umfang wahrgenommen. [...] Soweit die Stellvertreter an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verhindert sind, übernimmt jeweils die dienstälteste Lehrkraft die Vertretungsaufgaben, wenn keine anderweitige Regelung getroffen ist."


    Ich habe solche Situationen in den letzten Jahren mehrmals beobachtet und dort war es immer so, dass der Stellvertreter die Leitung kommissarisch übernommen hat, bis ein neuer Schulleiter bestellt war. Das war im Übrigen oft nicht die kommissarische Leitung, auch wenn die sich selbst auf die Stelle beworben hatte.

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