• Hallo!
    Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgender Frage helfen.


    Und zwar habe ich Gymnasiallehramt studiert und auch mein Ref. an einem Gymnasium abgelegt. Da es Stellenmäßig für meine Fächerkombination
    Deutsch/Sport in Niedersachsen nicht so rosig aussah, habe ich eine Stelle an einer Oberschule (ohne Oberstufe) angenommen und bin nun offiziell Beamter auf Probe mit dem Titel Realschullehrer (A12).


    Mein ursprünglicher Plan sah so aus, dass ich mich nach meiner Lebzeitverbeamtung an ein Gymnasium versetzen lasse und dann Studienrat mit A13 werde.


    Ist dies überhaupt möglich oder habe ich mir nun ein Eigentor geschossen?


    An meiner Ausbildungsschule (Gymnasium) hatte ich mal eine Kollegin, die eigentlich Grundschullehrerin ist und als es um die Lebzeitverbeamtung ging, musste sie sich an eine Grundschule teilabkommandieren lassen und möchte auch demnächst ganz dort unterrichten. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es bei mir ähnlich verlaufen wird.


    Nun habe ich aber von einem Kollegen gehört, dass es auch sein kann, dass ich aus der Realschullehrer-Sache nicht mehr herauskomme.


    Wisst ihr da mehr?

  • Wie war die Stelle denn ausgeschrieben?
    Wenn Du jetzt auf einer A12 Stelle sitzt wirst Du keinen Rechtsanspruch auf eine A13 Stelle durch Versetzung, Abordnung oder sonst irgendwas haben, es sollte aber weiterhin möglich sein sich auf freie A13 Stellen an Gymnasien zu bewerben. Ich würde mich an den Bezirkspersonalrat wenden.

  • Hallo,
    ich arbeite zur Zeit an einer Realschule. Diese sind ja vom Aussterben bedroht, wenn nun bald die Sekundarschule kommt.


    Ich weiß, dass aus meinem Kollegium schon die ersten Kollegen mit einem SEK II Studium die Schule verlassen haben.
    Sie haben sich schulscharf auf eine A 13 Stelle beworben. Die Schulleitung konnte sich dem auch nicht entgegenstellen, denn die Bewerbung auf einen höherwertigen Dienstposten darf nicht verhindert werden. (NRW)
    Wie gesagt - die ersten Kollegen sind schon gegangen - und andere schauen schon nach passenden Ausschreibungen.
    In NRW dürfte das kein Probelm sein.

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