Befristeter TV-L Angestelltenvertrag/ Vertretungsvertrag und schwanger

  • Hallo,


    bestimmt wurde dieses Thea schon 1000 Mal hier diekutiert, aber ich konnte keine Antowrt auf meine Frage finden.
    Mein Vertretungsvertrag läuft noch bis zum Schuljahresende 2012/2013, also bis zum 5. Juli, nun bin ich aber geplant und gewollt in der 9. Woche schwanger und freue mich auch sehr darüber! :)
    Geplanter Termin ist der 1.6.2013 und in Mutterschutz würde ich dann voraussichtlich Mitte April gehen.


    Wie läuft das nun mit dem Mutterschaftsgeld ab? Bekomme ich die 8 Wochen nach Geburt volles Gehalt, wie das ja normal üblich ist, obwohl mein Vertrag da gar nicht mehr läuft? Muss ich mich in der Elternzeit arbeitslos melden und wie sieht die Sache mit der Krankenversicherung aus? Außerdem würde ich gerne noch wissen, ob ich mich weiterhin für eine Planstelle bewerben kann oder ob eine Schwangerschaft/ bzw. ein Kind negative Auswirkungen hat? Wie sieht es dann nach der Elternzeit aus - ich würde gerne mindestens 1 Jahr daheim bleiben, lieber wären mir noch 2 Jahre. Wird dann die Zeit, die ich während meines jetzigen Vertrages im Mutterschutz verbracht habe hintendran gehängt?


    Das sind sehr viele Fragen auf einmal, aber ich habe das Gefühl, ich bin nicht allein auf dieser Welt, die ein solches Problem hat, da es ja sooooo viele Vertretungslehrer gibt, gerade in RLP!
    Viele Grüße und schon mal DANKE

  • DAs ist dann so wie bei allen befristeten Verträgen, du bekommst bis zum Vertragsende 13 Euro von der KK und den Rest vom AG zum vollen Gehalt. Ab dem 6.7. dann nur noch Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK. Ist also weniger als volles Gehalt!
    Du bist weder in Elternzeit ´(hast ja keinen AG) noch kannst du dich arbeitslos melden (denn da bräuchtest du eine Kinderbetreuung.
    Du kannst (und das würde ich machen) dich arbeitssuchen melden, 3 Monate vor Vertragsende, dann kann nachher niemand kommen, wenn du aus der Kindererziehungszeit wieder kommst.
    Krankenversichert bist du solange du Elterngeld gezahlt bekommst, bei 2 Jahren, die du zu Hause bleiben willst, musst du dies dann also splitten. Sonst musst du die KK selber zahlen oder über einen Ehepartner versichert sein.
    Zum Rest kann ich dir nichts weiter sagen, das macht jedes Bundesland einzeln. Hier in Berlin geht es!

  • Hallo,


    danke schon mal für die Auskunft. Ich werde mich dann also Anfang April arbeitssuchend melden...
    Vielleicht verlängert sich mein Vertrag ja auch nochmal, wer weiß das schon...


    Viele Grüße

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