Beurlaubung (Beamtin) ohne Bezüge - keinen Anspruch auf Beihilfe? Kein anderweitiger Hinzuverdienst erlaubt? Wer kennt sich aus? Ba-Wü

  • :danke: Wenn man sich für 1 Schuljahr beurlauben lässt (ohne Gründe, und ohne Vorzuarbeiten-->Sabbatjahr), also keine Bezüge erhält, ist man auch nicht beihilfeberechtigt. Richtig?


    Man muss sich also zu 100 % privat gegen Krankheit (gibt's spezielle Tarife) absichern. Stimmt's?


    Außerdem darf ich in diesem Jahr überhaupt keine Tätigkeit ausüben, die irgendwie vergütet wird; da ich ja rein rechtlich noch im Beamtenstatus stehe, nur nicht zum Dienst erscheinen muss; auch richtig?


    (Recherche hat ergeben: Ausnahme wäre ein freiwilliges soz./ökol. Jahr... kommt aber eher nicht in Frage)


    Bundesland: Ba-Wü; gerne aber jeder, der Erfahrungen mit dem Thema hat! :danke:

  • Deine Annahmen sind alle drei richtig.


    Zur PKV: Wenn Du Dich einer stabilen Gesundheit erfreust und im Beurlaubungsjahr keine großen Operationen bzw. Zahnprothetik geplant hast, wäre zu überlegen, ob Du in den Basistarif (Leistungen im GKV-Niveau) oder in einen Tarif mit einem höheren Selbstbehalt wechselst.


    Du musst auch bedenken, dass Du beim Zurückgehen auf den Beihilfe-Ergänzungs-Tarif zum dann aktuellen Eintrittsalter eingestuft wirst.


    Hinzu kommt, dass Zeiten der Beurlaubung auch nicht pensionswirksam sind. Das heißt, Deine Pension fällt um ca. 1,8% niedriger aus

  • Kleine Ergänzung:


    Du darfst nicht in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen, solange du beurlaubt bist.


    Einer Nebentätigkeit im Rahmen dessen, was auch während der Beschäftigung als Beamter erlaubt ist, darfst du meines Wissens nachgehen. Und in der Praxis wird ja kaum jemand überprüfen können, ob du jetzt die erlaubten 3 Stunden oder mehr arbeitest.


    Darf ich ganz direkt fragen: Möchtest du dich beurlauben lassen, um auszuprobieren, wie es sich außerhalb des Schuldienstes arbeitet?

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