Neue Unterrichtsverteilung nach dem Weggang der Abiturienten. NRW

  • Hallo zusammen,


    wie bei den meisten Schulen dürfte die Personallage aufgrund des Doppeljahrgangs ja ziemlich angespannt sein. Bei uns angekündigt ist, dass es nach den Abiprüfungen also Anfang Mai eine neue Unterrichtsverteilung mit neuem Stundenplan geben wird. Diejenigen, die also vorher in der Q2 Unterrichtet haben, haben ja dann Stunden frei (in meinem Fall sehr sehr viele), die dann für Kurse genutzt werden sollen, die zuvor gestrichen wurden. Neulich meinte jemand, dass das garnicht rechtens sei (NRW).


    Ich bin nicht grundsätzlich dagegen und sehe die Notwendigkeit ein, dass man das so lösen könnte, aber wenn sich die Gelegenheit ergäbe, dass man das dann als Mehrarbeit abrechnen könnte, fände ich auch nicht schlecht.


    Ich habe in der BASS keine entsprechende Passage gefunden, die das verbietet. Lediglich, dass diese Stunden vor allem für Vertretungsunterricht genutzt werden sollen. Aber diese Art von Soll-Bestimmung ist ja erstens keine Muss-Bestimmung, zweitens hat ja jede Schule nun doppelt so viele Stunden "frei" aufgrund des Doppeljahrgangs.


    Gibt es irgendwo dazu nachprüfbare Verlautbarungen oder Vereinbarungen?


    Grüße
    HerrW

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das ist keine Frage divergierender Ansichten oder individuellen Einsehens sondern ergibt sich aus der allgemeinen Dienstordnung.


    Ich zitiere:



    In diesem Fall greifen
    Satz 1 => Pflichtstundenzahl,
    Satz 4 => Vertretungszwecke bei Wegfall von Stunden und
    Satz 5 => die zwingenden dienstlichen Verhältnisse, gerade weil der Wegfall der BdU-Stunden der Referendare des aktuellen Durchgangs kompensiert werden muss.


    Es besteht kein Rechtsanspruch auf "Freizeit", wenn die Stunden der Abiturienten wegfallen.


    Ferner: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ALLE Kollegen, die so ein paar Stunden weniger unterrichten müssten, ihre wegfallenden Stunden vollständig durch Übernahme anderer Kurse kompensieren sollen. Es dürften erfahrungsgemäß mehr Lehrer durch den Wegfall der Q2 freigesetzt werden als BdU Stunden der Referendare zu kompensieren wären.


    Insofern würde ich mich da nicht voreilig aufregen. Wo keine Schüler und Kurse, da auch keine Übernahme. Und wo es doch der Fall ist, da ist die ADO ziemlich eindeutig.


    Es gehört zu den Legenden, dass wegfallende Stunden der Abiturienten automatisch Freizeit bedeuten würden.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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